Bachelor Medien und Kommunikation
Der Bachelorstudiengang „Medien und Kommunikation“ ist anwendungs- und forschungsorientiert. Er stellt einen strukturierten Zusammenhang einander ergänzender analytisch-reflexiver und konzeptionell-performativer Module dar. Er umfasst u. a. die Felder Mediensemiotik, Medientheorie, Film- und Fernsehwissenschaft, Kulturell-ästhetische Medienbildung, Medienlinguistik, Methodologie neuer Medien und Kulturwissenschaftliche Medialitätsforschung unter interfakultärer Beteiligung von Wirtschaftswissenschaften, Medienrecht und Medieninformatik sowie intrafakultärer Beteiligung von Digital Humanities und (Medien-)Psychologie.
Der Studiengang verbindet somit Human-, Kultur- und Sozialwissenschaften mit dem Forschungsgegenstand Medien und eine konzeptionell-analytisch ausgerichtete Medienpraxis (Online, Print, Fernsehen, Filmproduktion, Games). Der Studiengang soll die Absolventen und Absolventinnen sowohl zu theorie- und methodengeleiteter wissenschaftlicher Reflexion befähigen, die für einen weiterführenden Masterstudiengang qualifizieren, als auch für die Praxis relevante vielfältige Berufsqualifikationen vermitteln. Im Fokus stehen hierbei wissenschaftlich-institutionelle und praktisch-redaktionelle Medienberufe wie z. B. wissenschaftlich-reflektierende Arbeit in der Medienforschung und der Lehre (Universitäten, Erwachsenenbildung) und praktische Medienbildung und Medienarbeit in Stiftungen, Museen und Institutionen.
Das CHE-Hochschulranking attestiert der Universität Passau eine deutschlandweit herausragende Medienausbildung. Der Studiengang Medien und Kommunikation erreicht in den Kategorien "Studiensituation insgesamt", "Berufsbezug" und "Studierbarkeit" Spitzenwerte. Der Studiengang ist akkreditiert und trägt das Qualitätssiegel des deutschen Akkreditierungsrats sowie des MedienCampus Bayern e.V. An der Universität Passau wird ein weiterführender Masterstudiengang angeboten.
Neue FStuPO ab Wintersemester 2017/18
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Bachelorstudiengang „Medien und Kommunikation“ zum Wintersemester 2017/18 reformiert wurde, wobei die Zulassungsvoraussetzungen unverändert bleiben, der Studiengang allerdings fortan nur noch zum Wintersemester aufgenommen werden kann.
Die Änderungen betreffen nur Studierende, die Ihr Studium zum Wintersemester 2017/18 aufgenommen haben! Für alle anderen Studierenden gilt weiterhin die StuPO in der Version von 2010, es sei denn sie haben sich bis zum 30. September 2017 zu einem unwiderruflichen Übertritt in die neue FStuPO 2017 entschlossen!
Zur Verbesserung unseres Studienangebots haben wir neue, spannende Fächer in das Programm integriert (z. B. Medienpsychologie, Medieninformatik, Digital Humanities), bestehende Fächer ausgebaut (z. B. Kulturwissenschaftliche Medialitätsforschung, Medienlinguistik) und unsere Praxismodule weiter profiliert (z. B. Drehbuchschreiben, Transmediales Erzählen, Storytelling, Lehren und Lernen mit Multimedia).
Mit dieser Neukonzeption und Erweiterung des Studiengangs zielen wir vor allem auf Berufsfelder ab, in denen konzeptionelle und medienanalytische Kompetenzen auf Basis eines breiten wissenschaftlichen Fundaments gefragt sind. Unsere Absolventinnen und Absolventen werden somit zu vielfältigen Tätigkeiten in der medienbezogenen Praxis befähigt (u. a. im Bereich wissenschaftlicher Medienforschung – auch für Unternehmen –, Arbeit in Redaktionen im Online-, audio-visuellen und Printbereich), interne und externe Unternehmenskommunikation – insbesondere Werbung –, Film- und Fernsehproduktion u. v. a. m.).
Bachelor of Arts
Beim B.A.Medien und Kommunikation (B.A. MuK) handelt es sich um einen interdisziplinären Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern und einem Umfang von insgesamt 180 ECTS-Punkten, der sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester aufgenommen werden kann. Nach Studienende wird der akademische Grad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
Im Studienplan erhalten Sie einen Überblick über den Studiengang und den möglichen Studienverlauf.
Studien- und Prüfungsordnung, Modulkatalog
Für den Bachelorstudiengang gelten ab dem Wintersemester 2017/18 die Fachstudien- und -prüfungsordnung (FStuPO 2017) sowie der dazugehörige Modulkatalog (FStuPO 2017) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät (AStuPO 2016). Auf Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/2018 aufgenommen haben, finden weiterhin die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO 2010) in der Fassung vom 03. Februar 2015 sowie der dazugehörige Modulkatalog (StuPO 2010) Anwendung.
Lehrveranstaltungen
Die Lehrveranstaltungen finden Sie über das Kursverwaltungs- und Lernmanagementsystem Stud.IP. Bitte achten Sie auf die für Sie zutreffende Version der Studien- und Prüfungsordnung!
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung wird von der Studiengangskoordination durchgeführt. Fachstudienberater für den B.A. Medien und Kommunikation ist Dr. Christian Dölle. Grundlegende Informationen zum Studium an der Universität Passau erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung.
Wir empfehlen, die Fachstudienberatung aufzusuchen, wenn Sie Fragen zur Studienplanung, zur Wahl von Studienschwerpunkten, zum Studiengangs- oder Hochschulwechsel haben.
Auch bei Problemen, die im Verlauf Ihres Studiums, z. B. im Falle von wiederholt nicht bestandenen Prüfungen, auftauchen können, steht Ihnen der Fachstudienberater als Ansprechpartner zur Verfügung.
Praktikum
Im B.A. Medien und Kommunikation ist ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt in den Gemeinsamen Praktikumsrichtlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät (Englische Version). Bitte beachten Sie auch die ergänzende Handreichung anlässlich der aktuellen Corona-Pandemie.
Praktikumsbeauftragter für den Studiengang ist der Studiengangskoordinator, der Ihnen auch eine Bestätigung über das mindestens sechs- (StuPO 2010) bzw. achtwöchige Pflichtpraktikum (FStuPO 2017) im In- oder Ausland ausstellen kann.
Studieren im Ausland
Ein Auslandsstudium kann ein wichtiger Bestandteil des B.A. MuK-Curriculums an der Universität Passau sein. Damit Sie Ihr Studium möglichst strukturiert durchführen können und die spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen unkompliziert zu gestalten ist, empfiehlt sich eine umsichtige Planung, bei der Sie die Studiengangskoordination gerne unterstützt. Generelle Informationen u. a. über das reichhaltige Angebot an Partneruniversitäten erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Bevor Sie über Ihre Kurswahl entscheiden, verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die noch zu absolvierenden Module in Ihrem Studiengang. Konsultieren Sie dann mit den entsprechenden Informationen die bzw. den Modulverantwortlichen. Wer für ein spezifisches Modul verantwortlich ist, entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Version des Modulkatalogs.
Auslandsstudium, Learning Agreements und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Learning Agreements
Erasmus+ und nicht-europäisches Ausland
Für ein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ aber auch an nicht-europäischen Partneruniversitäten benötigen Sie zum einen einzelne Learning Agreements für jede von Ihnen zu belegende Veranstaltung und zum anderen ein Rahmen-Learning Agreement. Die Formulare hierzu finden Sie im Download Center des Akademischen Auslandsamtes genauso wie den Leitfaden der Philosophischen Fakultät, der Sie über das weitere Vorgehen informiert. Die gesammelten Learning Agreements reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt und unter Angabe Ihres Studiengangs bei der Studiengangskoordination ein.
Free Mover
Auch für Auslandsstudienabschnitte außerhalb unseres Netzwerks von Partnerhochschulen als Free Mover ist es notwendig, Einzel-Learning Agreements abzuschließen, damit die spätere Anrechenbarkeit möglichst unproblematisch ist. Sie können hierfür den ähnlichen Vordruck wie bei Erasmus+ aus dem Download Center verwenden; die Notwendigkeit eines Rahmen-Learning Agreements entfällt aber in diesem Falle. Die Vorgaben des Leitfadens der Philosophischen Fakultät hingegen gelten weiterhin.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Aus dem Ausland
Sofern Sie Ihr Auslandsstudium im Vorfeld umsichtig geplant haben (siehe Punkt "Studieren im Ausland"), ist die spätere Anerkennung von gleichwertigen Prüfungsleistungen in der Regel unproblematisch. Für die Anerkennung bringen Sie bitte in die Sprechstunde der Studiengangskoordination folgende Dokumente mit:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität (Kopie genügt)
- Vorgaben zur Notenumrechnung sofern von Ihrer Gastuniversität vorgesehen
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Learning Agreements
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Prüfungssekretariates
Der Studiengangskoordinator übernimmt die verbindliche Umrechnung Ihrer Prüfungsergebnisse sowie die abschließende Anerkennung. Nur in Zweifelsfällen (fehlende bzw. unvollständige Einzel-Learning Agreements) müssen Sie nochmals die Modulverantwortlichen aufsuchen, um dort die inhaltliche Prüfung und Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen.
Zum Abschluss des Anerkennungsprozesses wird das Formular beim Prüfungssekretariat eingereicht, sodass die Noten in HISQIS verbucht werden können.
Bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel
Sofern Sie Prüfungsleistungen in das B.A. MuK-Curriculum integrieren möchten, welche Sie entweder durch ein vorheriges Studium an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang an der Universität Passau erworben haben, gilt im Wesentlichen das zum Auslandsstudium Gesagte. Sie suchen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen des Prüfungssekretariates zuerst die jeweiligen Modulverantwortlichen auf und legen es der Studiengangskoordination zum Schluss zur Unterschrift vor.
Anschließend übernimmt auch hier das Prüfungssekretariat die Verbuchung der Noten.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Novelle des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) für alle Abschlüsse, die ab dem Wintersemester 2016/17 erworben werden,die während des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalte gesondert mit diesem Vordruck erfasst werden müssen. Dies gilt für Auslandssemester, Auslandspraktika sowie Studienprojekte/Exkursionen. Wer genau für die Anerkennung dieser Studienleistungen zuständig ist, können Sie den entsprechenden Informationsseiten und Leitfäden entnehmen. Fügen Sie den ausgefüllten Vordruck bitte direkt den einzureichenden Unterlagen zur Anerkennung bei.
Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
BAföG
Für die Fortsetzung Ihrer BaföG-Förderung ist in der Regel nach dem vierten Fachsemester ein Gutachten notwendig, welches Ihnen einen geregelten Studienverlauf bescheinigt. Dieses erhalten Sie von der bzw. dem zuständigen Eignungsgutachterin bzw. -gutachter. In Ihrem Studiengang wird diese Aufgabe von der Studiengangskoordination übernommen. Hierfür reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG sowie einen aktuellen HISQIS-Auszug ein.
Bei allen anderen Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
AuslandsBAföG
Die Studiengangskoordination unterstützt Sie auch bei Ihrem Antrag auf AuslandsBAföG, den Sie bei besonderen Ämtern für Ausbildungsförderung stellen, also nicht beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Je nach gewünschtem Zielland sind dies unterschiedliche Ämter, die überall in Deutschland verteilt sind.
Um die notwendige Bescheinigung der Ausbildungsstätte/Prüfungsstelle zum Praktikum und/oder die Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte, die die/der Auszubildende bisher besucht hat, zu erhalten, reichen Sie bitte das weitgehend ausgefüllte Formblatt 6: Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland ein. Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Version der Studien- und Prüfungsordnung anzugeben, in die Sie eingeschrieben sind.