Studienzuschüsse
Die Verwendung der Studienzuschüsse ist zweckgebunden. Sie werden eingesetzt, um die Studienbedingungen zu verbessern (siehe Studienzuschusssatzung).
Wer entscheidet über die Verwendung der Studienzuschüsse?
Innerhalb der Fakultäten trifft die Entscheidung über die Verwendung ein eigenes Gremium, in der neben der Dekanin bzw. dem Dekan und der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan auch die Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Studierendenvertretung beteiligt sind. Der Fakultätsrat nimmt zu diesen Vorschlägen Stellung, danach werden die Vorschläge der Universitätsleitung zur Zustimmung vorgelegt.
Gremium für die Vergabe der Studienzuschüsse der Philosophischen Fakultät
Vertretung der Professorenschaft
Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dr. Michael Harnischmacher (Vorschlag der Mittelbau-Vertretung)
Vertretung der Studierenden
Stud.phil. Paul Amthor
Stud.phil. Judith Pollner
Stud.phil. Milena Schell
Stud.phil. Jenny Xu
Stud.phil. Lena Zollitsch
Frauenbeauftragte
Frau Dr. Stephanie Großmann
Wohin fließen die Studienzuschüsse?
Was mit den Studienzuschüssen geschieht, entscheidet die Universität in jedem Kalenderjahr neu. Die Universitätsleitung und die Fakultäten erstellen für ihre jeweiligen Bereich jährlich Verwendungspläne.
Wie können Fakultätsmitglieder Mittel aus Studienzuschüssen beantragen?
Um die Planbarkeit der Verwendung von Studienzuschüssen zu gewährleisten, muss jede Investition, die ganz oder teilweise aus Studienzuschüssen finanziert werden soll, in einem an die Dekanin bzw. den Dekan gerichteten schriftlichen Antrag begründet werden. Das entsprechende Formular erhalten Fakultätsmitglieder auf Anfrage im Dekanat. Antragsfristen: Jeweils der 15.01. bzw. 15.06. eines Jahres.