Erstellung von Gutachten
Für die Erstellung von Gutachten gilt:
- generelle Anfrage per E-Mail, mindestens vier Wochen vor der Abgabefrist,
- der oder die zu Begutachtende sollte mindestens einen Kurs (Pro- oder Hauptseminar) bei der Dozentin, die das Gutachten schreibt, erfolgreich belegt haben und eine schriftliche Arbeit bei der Dozentin angefertigt haben,
- der oder die zu Begutachtende muss versichern, dass er dasselbe Gutachten noch an keiner anderen Stelle angefordert hat,
- nach einem positiven Bescheid seitens der Dozentin sind folgende Unterlagen einzureichen (in den Sprechstunden, im Sekretariat oder per E-Mail):
- Lebenslauf
- Auflistung aller bisher erbrachten Studienleistungen mit Noten
- das Bewerbungsschreiben für das jeweilige Stipendium, in dem Motive und Projekte beschrieben werden
- das Dokument, mit welchem die Einreichung des Gutachtens seitens der Stipendiumgebers angefordert wird, inklusive der formalen Vorschriften
- die erforderlichen Formulare (bitte bereits mit den jeweiligen persönlichen Daten versehen)
- ein frankierter und adressierter Umschlag (DIN A4).
Bitte teilen Sie der jeweiligen Dozentin mit, bis wann Sie das Gutachten benötigen und wohin es geschickt werden soll.