Prüfungen
Mit den folgenden Informationen wollen wir Sie dabei unterstützen, Ihre Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich zu absolvieren.
Auf den Unterseiten finden Sie Hinweise zu schriftlichen Arbeiten sowie die Liste der Dozierenden, die für die Betreuung Ihrer Bachelor- und Masterarbeiten in Frage kommen.
Ausführliche Informationen zu den mündlichen Prüfungen (Studiengänge, Anmeldung, Ablauf, Termine) finden Sie ausschließlich auf der Seite Mündliche Prüfungen.
Leistungsverbuchung in HISQIS
Prüfungsleistungen werden nur bei korrekter Anmeldung in HISQIS verbucht. Es besteht eine allgemeine Anmeldepflicht. Studierende, deren Prüfungsanmeldung fehlt, haben keinen Prüfungsanspruch, d. h. kein Recht auf Klausurteilnahme, mündliche Prüfung oder Abgabe einer Seminararbeit (Hausarbeit, Portfolio, Präsentation etc.).
Für eine mündliche Prüfung ist zusätzlich eine schriftliche Anmeldung am Lehrstuhl verpflichtend - siehe unter mündliche Prüfungen!
Durch den Besuch einer Lehrveranstaltung ist stets nur eine Modulleistung je Studiengang anrechenbar!
Fehlerhafte Anmeldungen müssen die Studierenden über das Prüfungssekretariat klären, bevor die Prüfungsleistungen erbracht werden.
'Nachträgliche Anmeldung' ist ausschließlich durch das Prüfungssekretariat und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich! Informieren Sie sich ehestmöglich an der für Ihren Studiengang zuständigen Stelle.
Prüfungsanmeldung in HISQIS: Welcher Prüfer ist auszuwählen?
Im Stud.IP sind bei den Lehrveranstaltungen unter "Studienbereiche" jene Modul-/Prüfungsleistungen aufgelistet, die durch Absolvieren der Veranstaltung angerechnet werden. Wenn Sie sich für eine Prüfungsleistung in HISQIS anmelden, achten Sie bitte auf die korrekte Wahl des Prüfers. Normalerweise finden Sie die Angabe des Prüfers stets im Stud.IP unter 'Hinweise zur Anrechenbarkeit'. Die Dozierenden sind einer Einrichtung (Lehrstuhl oder Professur) zugeordnet und somit einem bestimmten Prüfer.
Die Bearbeitungszeit von Seminararbeiten richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen und kann in diesem Rahmen von den Dozierenden festgelegt werden. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist stets beim bzw. bei der Dozierenden zu beantragen. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest über die Dauer der "Prüfungsunfähigkeit" vorgelegt werden, sodann ist eine Verlängerung um die Anzahl der Krankheitstage möglich.
Die Studierenden sind verpflichtet, den "Nicht-Antritt" zu einer Prüfung umgehend den Dozierenden bekannt zu geben. Ist die reguläre Abmeldung der Prüfung in HISQIS nicht mehr möglich (Rücktrittsfrist abgelaufen!), muss der "Nicht-Antritt" bis zum Semesterende durch das Prüfungssekretariat oder den Lehrstuhl/die Professur in HISQIS eingetragen werden. Andernfalls ist die Neuanmeldung im Folgesemester nicht möglich!
Eine Ausnahme bilden Prüfungsausfälle durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Krankheit zum Klausurtermin), die dem Prüfungssekretariat (siehe FAQ Modulprüfungen) sofort gemeldet werden müssen.
Leistungsbescheinigungen werden nur im Ausnahmefall ausgestellt, z. B. für Gasthörende und für Studierende, die einen Studiengangswechsel planen. Scheine sind während der Anmeldefrist (HisQis) beim/bei der Dozierenden zu beantragen. Nach Bewertung der Prüfungsleistung kann der Schein im Sekretariat zu den jeweiligen Sprechzeiten abgeholt werden.
Für Studierende B.A. Business Administration and Economics (Studium Generale) sowie des B.A. Wirtschaftsinformatik gilt: Die Teilnahme an Klausuren ist während der Anmeldefrist (HisQis) im Sekretariat des Lehrstuhls/der Professur durch E-Mail anzumelden. Die Leistungsergebnisse werden dem Prüfungssekretariat und den Studierenden übermittelt.