Frauenbeauftragte
Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft. Die Frauenbeauftragte achtet insbesondere auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende.
Aufgaben der Frauenbeauftragten der Philosophischen Fakultät
Aufgaben und Aktivitäten der Frauenbeauftragten der Universität Passau
Frauenbeauftragte der Philosophischen Fakultät

stellvertretende Frauenbeauftragte

Ana Katarina Althammer
Raum Phil 363
Innstraße 25
Tel.: +49(0)851/509-2826
Fax: +49(0)851/509-2632
Sprechzeiten: Montag 10-11 Uhr nach Absprache via E-mail