Fakultätsvorstand
Der Fakultätsvorstand leitet die Fakultät und besteht aus Dekanin bzw. Dekan, Prodekanin bzw. Prodekan und Studiendekanin bzw. Studiendekan. Die Dekanin oder der Dekan sowie die Prodekanin oder der Prodekan werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Studiendekanin oder der Studiendekan werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Aufgaben des Fakultätsvorstands ergeben sich aus Art. 28 bis 30 BayHschG vom 23. Mai 2006. Insbesondere ist der Fakultätsvorstand für die Umsetzung des aktuellen Fakultätsentwicklungsplans verantwortlich.
Dekan

Die Dekanin oder der Dekan vertritt die Fakultät in allen Belangen nach außen und innen, ist Ansprechpartner/in für Öffentlichkeitsarbeit sowie Sprecher/in und Vollzugsverantwortliche/r der Beschlüsse der Fakltät (gem. BayHSG)
Prodekan für Forschung, Transfer und Internationales, Stellvertreter des Dekans

Der Prodekan oder die Prodekanin für Forschung, Transfer und Internationales ist Stellvertreter/in des Dekans oder der Dekanin und Vorsitzende/r des ständigen Promotionsausschusses. Zudem ist sie oder er Ansprechspartner/in für Forschungsfragen und Transferangelegenheiten sowie für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Studiendekan für Studium, Lehre und Internationales I

Der Studiendekan oder die Studiendekanin I ist Vertreter/in im Graduiertenzentrum und übernimmt den Vorsitz im Ausschuss zur Sicherung der Qualität in der Lehre.
Studiendekanin für Studium, Lehre und Internationales II

Der Studiendekan oder die Studiendekanin II übernimmt den Vorsitz im Ausschuss zur Sicherung der Qualität in der Lehre und die Vertretung im ZLF.