Akkreditierungsbeauftragter
Professor Dr. Andreas Michler

Neue Studiengänge müssen akkreditiert werden; sie unterliegen einem länder- und hochschulübergreifenden Verfahren der Qualitätskontrolle. Auch bereits bestehende Studiengänge werden neben der kontinuierlichen internen Begutachtung in regelmäßigen Abständen einem externen, unabhängigen Reakkreditierungsverfahren unterzogen. Der oder die Akkreditierungsbeauftragte betreut und begleitet die anstehenden und laufenden Akkreditierungs- bzw. Reakkreditierungsverfahren und leitet die Gespräche mit der jeweiligen Akkreditierungskommission.