Abschlussfeiern der Philosophischen Fakultät
Die Abschlussfeier für die Studiengänge im Bereich Staatswissenschaften, Journalistik und Strategische Kommunikation, Medien und Kommunikation, Historische Wissenschaft, Bildungs- und Erziehungsprozesse sowie Text- und Kultursemiotik findet am Freitag, den 17.02.2023 um 15:30Uhr statt.
Die Abschlussfeier für die Studiengänge im Bereich Kulturwirtschaft, European Studies, Geographie, Russian and East Central Europe Studies sowie Development Studies findet am Freitag, den 17.02.2023 um 18:30Uhr statt.
Der Festakt für die lehramtsbezogenen Studiengänge findet am Samstag, den 04.03.2023 um 11 Uhr statt.
Der Anmeldezeitraum für die Abschlussfeier im Wintersemester ist bereits beendet.
Bei Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich gerne per E-Mail an das Dekanat der Philosophischen Fakultät unter examensfeier@phil.uni-passau.de.
Hinweise für Absolventinnen und Absolventen
Bachelor- und Masterstudierende
Die Teilnahme an den Abschlussfeiern ist nur möglich, wenn der Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente dem Prüfungssekretariat fristgerecht vorliegt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Prüfungen und Leistungen - einschließlich der Abschlussarbeit – vollständig erbracht und bewertet sein. Die Fristen sind jeweils drei Wochen vor der entsprechenden Abschlussfeier und werden an dieser Stelle rechtzeitig veröffentlicht. Den Antrag passend zu Ihrem Studiengang finden Sie auf der Seite des Prüfungssekretariats.
Die Frist zur Abgabe des Antrags auf Austellung der Zeugnisdokumente für die Teilnahme an der Abschlussfeier im Wintersemester 2022/23 ist für Bachelor- und Masterstudierende Freitag, 27.01.2023.
Reichen Sie bitte den Antrag auf Zeugniserstellung fristgerecht in zweifacher Ausfertigung beim Prüfungssekretariat ein und prüfen Sie, ob Ihre hinterlegten Kontaktdaten auch nach Exmatrikulation noch gültig sein werden. Der Antrag wird vom Prüfungssekretariat automatisch an das Dekanat der Philosophischen Fakultät weitergeleitet. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass später gestellte Anträge ohne Ausnahme erst bei den Feiern im darauffolgenden Semester berücksichtigt werden können.
Nach der Antragstellung (ca. zwei Wochen vor der Feier) erhalten Sie eine schriftliche Einladung vom Dekanat. Sobald Sie die Einladung erhalten haben, bitten wir Sie, sich über das entsprechende Anmeldeformular zu Ihrer Abschlussfeier anzumelden.
Im Rahmen der Abschlussfeier wird Ihnen die Zweitschrift Ihrer Urkunde verliehen. Die Erstschrift der Urkunde sowie alle weiteren Zeugnisunterlagen werden Ihnen nach Bearbeitung Ihres Antrags auf Zeugniserstellung direkt vom Prüfungssekretariat per Post zugeschickt. Sollten Sie nicht an der Abschlussfeier teilnehmen, wird die Zweitschrift Ihrer Urkunde datenschutzkonform vernichtet.
Bei Fragen rund um die Abschlussfeier wenden Sie sich bitte direkt an das Dekanat der Philosophischen Fakultät: examensfeier@phil.uni-passau.de
Für die Examensfeier im M.A. Caritaswissenschaft und werteorientiertes Management informieren Sie sich bitte beim Department für Katholische Theologie.
1. Sie stellen den Antrag auf Erstellung Ihres Zeugnisses fristgerecht beim Prüfungssekretariat.
2. Das Prüfungssekretariat stellt Ihre Zeugnisunterlagen inklusive der Zweitschrift der Urkunde aus.
3. Das Prüfungssekretariat schickt Ihnen die Zeugnisunterlagen (ausgenommen der Zweitschrift der Urkunde) postalisch zu.
4. Das Prüfungssekretariat schickt die Zweitschrift Ihrer Urkunde und das Formular an das Dekanat der Philosophischen Fakultät.
5. Das Dekanat der Philosophischen Fakultät schickt Ihnen eine Einladung zu Ihrer Abschlussfeier zu.
6. Sie melden sich zu Ihrer Abschlussfeier über das in der Einladung angegebene Online-Anmeldeformular fristgerecht an.
7. Im Rahmen der Abschlussfeier wird Ihnen die Zweitschrift Ihrer Urkunde verliehen.
Lehramt
Lehramtsstudierende müssen keinen Antrag auf Zeugniserstellung im Prüfungssekretariat stellen. Sie melden sich nach Erhalt der schriftlichen Einladung (ca. zwei bis drei Wochen vor der Feier) über das Anmeldeformular zum Festakt an.
Achtung: Neuerungen bei der Abschlussfeier für Studierende des Lehramts mit Wirkung zum WS 19/20
Auf Wunsch des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus findet im Rahmen der Abschlussfeier keine Zeugnisübergabe mehr statt. Die Zeugnisse werden vom Staatsministerium zukünftig direkt per Post an die Absolventinnen und Absolventen zugeschickt. Wann die Zeugnisse versandt werden, ist dem Dekanat nicht bekannt und ist beim Staatsministerium ggf. zu erfragen. Statt einer Abschlussfeier mit Zeugnisübergabe, wird zukünftig ein Festakt stattfinden, um das Ende ihres Studiums gebührend zu würdigen.