| |
|
|
|
|
|
Der sowohl konsektuiv als auch nicht-konsekutiv angelegte und forschungsorientierte Masterstudiengang „Medien und Kommunikation" soll den Studierenden fachliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Methoden vermitteln, die Sie zu Tätigkeiten in Medieninstitutionen und medialen oder wissenschaftlichen Einrichtungen staatlicher, öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Natur befähigen.
Der Masterstudiengang "Medien und Kommunikation" qualifiziert für anspruchsvolle Tätigkeiten in vielfältigen Bereichen: Erwachsenenbildung, berufliche Weiterbildung, Medienberatung (Presse, Film und Werbeagenturen), Journalismus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, PR-Branche, Werbeagenturen, Marketing, Filmproduktion, Kundenkommunikation, Wissensmanagement, Informationsrecherche oder Fernseh- und Rundfunkanstalten sind potentielle Arbeitgeber bzw. Berufsfelder.
Der Studiengang setzt sich aus vier Modulen sowie der Masterarbeit zusammen:
Modul A: Grundlagenmodul
Im Rahmen des Masterstudiengangs “Medien und Kommunikation” sind von allen Studierenden die drei Lehrveranstaltungen „Wissenschaftliche Übung für Fortgeschrittene: Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens”, „Wissenschaftliche Übung für Fortgeschrittene zu ‚Theorie und Methodik der Kommunikationswissenschaft sowie Lektürekurs "Lektüre kanonisierter Texte zur Medien- und Kommunikationswissenschaft“ erfolgreich zu absolvieren. Die genannten Lehrveranstaltungen bieten die allgemeine fachliche und arbeitspraktische Anknüpfung an die medien- und kommunikationswissenschaftliche Kompetenz auf dem Niveau einschlägiger Bachelor-Studiengänge und geben zugleich den Orientierungsrahmen für einen vertiefenden Einstieg in die wissenschaftliche Beschäftigung mit den Phänomenen "Medien" und "Kommunikation"’ vor. Das Grundlagenmodul ist Basismodul.
Modul B: Kernmodul
In diesem Modul findet die Spezialisierung auf einen der vier übergeordneten Bereiche „Medienpädagogik/Mediendidaktik oder „Medien in den Politik-/Sozialwissenschaften“ oder „Medienphilologie“ oder „Medien und Informatik“ statt. Bei Wahl eines der drei erstgenannten Bereiche absolviert der oder die Studierende zwei Vorlesungen und drei Hauptseminare; bei Wahl des Bereichs „Medien und Informatik absolviert der oder die Studierende die beiden Teilmodule „Softwaretechnologien und „Informationssysteme“ sowie zwei Hauptseminare aus der Informatik mit medienrelevanten Themen. Die Wahl des Bereichs „Medien und Informatik“ setzt Grundkenntnisse der Informatik, insbesondere in „Internet Computing“, voraus. Das Kernmodul ist Prüfungsmodul.
Modul C: Kompetenzmodule
Im Sinne der Erweiterung der medien- und kommunikationswissenschaftlichen Fachkompetenz absolviert der oder die Studierende aus den nicht gewählten Bereichen des Kernmoduls bestimmte Lehrveranstaltungen nach zwei Optionen: Bei Wahl aus den nicht im Kernmodul absolvierten Bereichen „Medienpädagogik/Mediendidaktik“ oder „“Medien in den Politik-/Sozialwissenschaften“ oder „Medienphilologie“ sind drei Lehrveranstaltungen, darunter ein Hauptseminar zu absolvieren. Bei Wahl von „Medien und Informatik“ als Erweiterungsmodul ist wahlweise eines der beiden Teilmodule des betreffenden Kernmoduls, „Softwaretechnologien“ oder „Informationssysteme“, sowie ein Hauptseminar mit medienrelevantem Thema aus diesem Teilbereich zu absolvieren. Die Wahl des Bereichs „Medien und Informatik“ setzt Grundkenntnisse der Informatik, insbesondere in „Internet Computing“, voraus. Eine Kombination von Bestandteilen aus dem Bereich „Medien und Informatik“ mit Bestandteilen aus den drei anderen Bereichen ist nicht zulässig. Das Erweiterungsmodul ist Prüfungsmodul.
Modul D: Projektmodul
Durch die maßgebliche Beteiligung an einem Medienprojekt, das im Rahmen der Lehrveranstlgungen der Universität Passau oder als außeruniversitäre Veranstaltung angeboten wird, soll den Studierenden eine vertiefte Praxiserfahrung vermittelt werden. Über die Beteiligung an dem Medienprojekt ist ein Bericht bzw. eine Dokumentation vorzulegen.
Für die Zulassung zum Masterstudiengang „Medien und Kommunikation" führt die Universität Passau ein Eignungsverfahren durch. Die Bewerbung erfolgt online, die Bewerbungsunterlagen sind als Download erhältlich http://www.uni-passau.de/2291.html.
Ausländische Studienbewerber (auch EU-Bürger und deutschsprachige Ausländer) mit ausländischem Hochschulabschluss bewerben sich über UNI-ASSIST. Informationen erhalten Sie hier.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni eines jeden Jahres für das folgende Wintersemester, der 15. Januar eines jeden Jahres für das folgende Sommersemester. Verspätet eingegangene oder unvollständige Bewerbungen können im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Die Eignung wird durch einen 60- bis 90-minütigen schriftlichen Leistungstest festegestellt. In diesem Test werden Aufgaben und Fragen zu Grundbegriffen und Theorien der Kommunikations- und Medienwissenschaften sowie den Voraussetzungen und den Gegebenheiten der medialen Praxis in Geschichte und Gegenwart gestellt.
Weitere Informationen zur Zulassung, Bewerbung und Einschreibung unter http://www.uni-passau.de/studienstart.html oder bei der Studentenkanzlei der Universität Passau (Mo.-Fr. 8.30-12.00 Uhr) , Tel. 0851/509-1131, -1132, -1133 und -1137.
Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in verwandten Studiengängen werden auf Antrag angerechnet, soweit ein gleichwertiges Studium nachgewiesen wird. Anträge richten Sie bitte schriftlich unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen an das Zentrale Prüfungssekretariat, Innstraße 41, 94032 Passau.
Die Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang "Medien und Kommunikation" finden Sie hier.
Zentrale Studienberatung
Innstr. 41
94032 Passau
Tel. +49 (851) 509-1150, 1151, 1152, 1153
E-Mail: studienberatung
uni-passau.de
Web: http://www.uni-passau.de/studienberatung.html
Download der Informationsschrift zum Studiengang: http://www.uni-passau.de/studienangebot.html