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Studium Praktika Praktikumsamt Organisation

Organisation der Praktika für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen

 

1. Einteilung

Die Einteilung zu den einzelnen Praktika sowie die Zuweisung zur jeweiligen Praktikumsschule werden durch das Praktikumsamt vorgenommen und sind verbindlich. Ortswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
In Einzelfällen ist ein Tausch möglich.

2. Bekanntgabe der Einteilung

Die Bekanntgabe erfolgt durch Aushang am Schwarzen Brett des Praktikumsamtes im Gebäude Innstraße 25, 1. Stock.

Die Einteilung erfolgt für die Praktika im Frühjahr und während des Sommersemesters im Dezember/Januar und für die Praktika im Herbst und während des Wintersemesters im Mai/Juni. Zulassungsvoraussetzung für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (Teil I: Schulpädagogischer Schwerpunkt und Teil II: Fachdidaktischer Schwerpunkt) ist die Teilnahme an einer vorbereitenden (schulpädagogischen und fachdidaktischen) Lehrveranstaltung.

3. Nichtantritt des Praktikums

Sofern Studierende zu einem Praktikum nicht antreten, ist dies unverzüglich dem Praktikumsamt mitzuteilen

4. Bescheinigung über abgeleistete Praktika

Nach der Anmeldung zum ersten Praktikum erhalten die Studierenden eine Praktikumskarte, auf der alle abzuleistenden Praktika durch die Praktikumslehrkräfte und die zuständigen Hochschuldozenten/innen per Unterschrift bestätigt werden. Diese Praktikumskarte verbleibt bis zur vollständigen Ableistung aller Praktika im Praktikumsamt und kann von dort dann zur Anmeldung für das Staatsexamen abgeholt werden.

5. Praktikumszeiträume

Die Pädagogisch-didaktischen Schulpraktika finden (Teil I: Schulpädagogischer Schwerpunkt) nach dem Sommersemester im Zeitraum von Beginn des jeweiligen Schuljahres bis zu Beginn des Wintersemesters) bzw. (Teil II: Fachdidaktischer Schwerpunkt) nach dem Wintersemester im Zeitraum von Ende des Wintersemester bis zu Beginn des Sommersemesters statt.

Praktikumstag für die studienbegleitenden Praktika (studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum im Sommersemester / zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Wintersemester) während der Vorlesungszeit ist der Mittwoch.

6. Versäumnisse

In allen Fällen hat eine Absprache mit den Praktikumslehrkräften bzw. dem Praktikumsamt zu erfolgen.

7. Anmeldeverfahren

Eine Woche vor der Anmeldung zu den Praktika wird im Praktikumsamt eine Losnummer gezogen. Anhand dieser Zahl ist auf der Zeittafel zu ersehen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Anmeldung erfolgt.

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 Zuletzt geändert: 11.04.12