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Die Studierenden für alle Lehrämter haben ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von 8 Wochen abzuleisten; das Praktikum kann auch im Ausland abgeleistet werden; bei einer Fächerverbindung mit Chemie soll das Betriebspraktikum in einem Betrieb der biotechnischen oder chemischen Industrie, bei einer Fächerverbindung mit Physik in einem Betrieb mit physikalisch-technischer Ausrichtung abgeleistet werden. Das Praktikum kann auch gesplittet ( 2 x 4 bzw. 4 x 2 Wochen) und in verschiedenen Betrieben abgeleistet werden. Das Betriebspraktikum soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Es soll vor Beginn des Hauptstudiums abgeleistet werden. Das Praktikum gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 6 (4-wöchiges Praktikum im Fach Arbeitslehre - LA Hauptschule) wird in vollem Umfang auf die Dauer des Betriebspraktikums angerechnet. Für die Organisation des Betriebspraktikums sind die Studierenden selbst verantwortlich. Nähere Auskünfte zum Betriebspraktikum erteilt das Prüfungsamt der Universität Passau (Herr Bachsleitner oder Frau Straubinger).
Bescheinigung für das Betriebspraktikum.
Als Ersatz für das Betriebspraktikum können auf Antrag angerechnet werden:
• eine abgeschlossene Berufsausbildung
• eine mindestens 8 Wochen dauernde Ausbildung oder Beschäftigung
• ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ)
• ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)
Nicht angerechnet werden auf das Betriebspraktikum:
• Wehrpflicht bei der Bundeswehr
• Zivildienst
• Arbeiten wie "Kassieren, Lagerarbeiten, Lieferfahrten, Bedienen im Gaststättengewerbe" (vgl. LPO I § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)