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Studium Praktika

Praktika

Gruppe von Studenten

Praktika im In- und Ausland für alle Studiengänge
(BA, MA, Lehramt)

Praktika gehören zu einem festen Bestandteil eines Studiums und runden das universitäre Studium ab. Die Vorteile liegen auf der Hand; schließlich können Sie die Theorie in der Praxis anwenden, und in der Praxis die Theorie reflektieren. Bei Auslandspraktika kommen noch die Vorteile des Erwerbs von interkulturellen und fremdsprachlichen Kenntnisse quasi gratis dazu.

Die Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge suchen sich den Praktikumsplatz selbst, da dies bereits Teil des Bewerbungsprozesses ist. Trotzdem stehen Sie natürlich nicht alleine da. Bei der Suche können Sie auf umfangreiche Unterstützung durch den Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterCareer Service der Universität Passau und das Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterKuwi-Netzwerk zurückgreifen. Beide Einrichtungen versenden einen wöchentlichen Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterE-Mail Newsletter mit aktuellen Angeboten für Praktika im In- und Ausland.

Sollen die Praktika anerkannt werden, sollten Sie nach Abschluß des Praktikums einen selbstverfassten Praktikumsbericht zusammen mit dem formllen Antrag auf Anerkennung und einer Kopie des Praktikumszeugnisses zur Anerkennung beim zuständigen Praktikumsbeauftragen vorgelegen. Die vorgeschriebene Mindestdauer eines Praktikums erfahren Sie in Ihrer Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterStudienprüfungsordnung.

Die Formulare für den Antrag auf Anerkennung, die Allgemeinen Richtlinien zur Abfassung des Praktikumsberichts sowie eine Übersicht über die zuständigen Praktikumsbeauftragten finden Sie auf den Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterzentralen Seiten der Universität.

Der Career Service stellt auf seinen Seiten auch mehrsprachige Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterVorlagen für Praktikumsempfehlungen, -verträge und Informationen zu Praktikumsstipendien zur Verfügung, die sehr hilfreich bei der Praktikumssuche sind.

Gemäß Art. 48 BayHSchG können sich Studierende aus einem wichtigen Grund auf Antrag vom Studium Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterbeurlauben lassen. Die Durchführung eines Praktikums im In- oder Ausland wird als wichtiger Grund angesehen, sofern das Praktikum mehr als 50 % der Vorlesungszeit beansprucht. Die konkreten rechtlichen Informationen, Fristen und das Antragsformular erhalten Sie beim Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterStudierendensekretariat.

Spezielles Angebot für Lehramtsstudierende

Die Praktika sind in der Prüfungsordnung in §38 LPO I geregelt. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Dozenten der Fachdidaktiken und beim Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterZLF (Zentrum für Lehrerbildung und Fachdidaktik)

Studierende in den Studiengängen Grund- und Hauptschule können sich an das zuständige Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterPraktikumsamt wenden.

Studierende im Lehramtsstudium Realschule sowie im Modellstudiengang B.A. Education erhalten Informationen zu den Praktika auf der Webseite der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterProfessur für Realschulpädagogik - und didaktik.

 

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 Zuletzt geändert: 27.01.11