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Praktika gehören zu einem festen Bestandteil eines Studiums und runden das universitäre Studium ab. Die Vorteile liegen auf der Hand; schließlich können Sie die Theorie in der Praxis anwenden, und in der Praxis die Theorie reflektieren. Bei Auslandspraktika kommen noch die Vorteile des Erwerbs von interkulturellen und fremdsprachlichen Kenntnisse quasi gratis dazu.
Die Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge suchen sich den Praktikumsplatz selbst, da dies bereits Teil des Bewerbungsprozesses ist. Trotzdem stehen Sie natürlich nicht alleine da. Bei der Suche können Sie auf umfangreiche Unterstützung durch den
Career Service der Universität Passau und das
Kuwi-Netzwerk zurückgreifen. Beide Einrichtungen versenden einen wöchentlichen
E-Mail Newsletter mit aktuellen Angeboten für Praktika im In- und Ausland.
Sollen die Praktika anerkannt werden, sollten Sie nach Abschluß des Praktikums einen selbstverfassten Praktikumsbericht zusammen mit dem formllen Antrag auf Anerkennung und einer Kopie des Praktikumszeugnisses zur Anerkennung beim zuständigen Praktikumsbeauftragen vorgelegen. Die vorgeschriebene Mindestdauer eines Praktikums erfahren Sie in Ihrer
Studienprüfungsordnung.
Die Formulare für den Antrag auf Anerkennung, die Allgemeinen Richtlinien zur Abfassung des Praktikumsberichts sowie eine Übersicht über die zuständigen Praktikumsbeauftragten finden Sie auf den
zentralen Seiten der Universität.
Der Career Service stellt auf seinen Seiten auch mehrsprachige
Vorlagen für Praktikumsempfehlungen, -verträge und Informationen zu Praktikumsstipendien zur Verfügung, die sehr hilfreich bei der Praktikumssuche sind.
Gemäß Art. 48 BayHSchG können sich Studierende aus einem wichtigen Grund auf Antrag vom Studium
beurlauben lassen. Die Durchführung eines Praktikums im In- oder Ausland wird als wichtiger Grund angesehen, sofern das Praktikum mehr als 50 % der Vorlesungszeit beansprucht. Die konkreten rechtlichen Informationen, Fristen und das Antragsformular erhalten Sie beim
Studierendensekretariat.
Die Praktika sind in der Prüfungsordnung in §38 LPO I geregelt. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Dozenten der Fachdidaktiken und beim
ZLF (Zentrum für Lehrerbildung und Fachdidaktik)
Studierende in den Studiengängen Grund- und Hauptschule können sich an das zuständige
Praktikumsamt wenden.
Studierende im Lehramtsstudium Realschule sowie im Modellstudiengang B.A. Education erhalten Informationen zu den Praktika auf der Webseite der
Professur für Realschulpädagogik - und didaktik.