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MA RECES Bewerbung
Bewerbung und Eignungsverfahren

Bewerbungsschluss für den Masterstudiengang ist der 15. Juli eines jeden Jahres. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören ein tabellarischen Lebenslauf sowie der Nachweis über einen ersten Studienabschluss (Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) an einer Hochschule des In- oder Auslands auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Studiums in einem gesellschafts-, kultur- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fach oder einem interdisziplinären Studiengang in dem gesellschafts-, kultur- oder wirtschaftswissenschaftliche Themen eine relevante Bedeutung haben. In begründeten Ausnahmenfällen können auch Abschlüsse in anderen Fächern anerkannt werden.[1]

Sprachkenntnisse auf dem Niveau UNIcert® III oder Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens bzw. vergleichbare Stufen anderer Zertifizierungssysteme in Englisch sowie Kenntnisse in einer slawischen Sprache auf dem Niveau UNIcert® II müssen nachgewiesen werden. Als Nachweis für Englisch gilt auch, wenn die Unterrichtssprache während des Studiums in der Hauptsache oder ausschließlich Englisch war.

Das Eignungsverfahren besteht aus zwei Komponenten:

  1. Die Abschlussnote des Hochschulabschlusses
  2. Schriftlich einzureichendes Exposé, in dem der Bewerber seine Motivation und fachlichen Kompetenzen (insbesondere auch Kenntnisse in ost-mitteleuropäischen Sprachen) für den Studiengang darlegt.    

Über den Zugang zum Masterstudiengang wird durch Bewertung folgender Kriterien

entschieden. Die Bewerberin oder der Bewerber gilt als ungeeignet, wenn die Gesamtnote des abgeschlossenen Studiengangs nicht mindestens 2,5 ist, das Motivationsexposé mit 0 Punkten bewertet wird oder bei der Bewertung eine Mindestpunktzahl von fünf Punkten nicht erreicht wird.

Das Studium kann in Ausnahmefällen bereits vor dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen aufgenommen werden, wenn der Bewerber oder die Bewerberin für das Motivationsexposé mindestens einen Punkt erhalten hat und die Zugangsvoraussetzungen spätestens bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche nach Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden. Bewerbern, die den Nachweis nicht oder nicht innerhalb der Frist erbringen oder die aufgrund des nachgereichten Nachweises zusammen mit den Punkten für das Motivationsexposé die erforderliche Gesamtpunktzahl von mindestens fünf Punkten nicht erreichen, ist die endgültige Zulassung zu versagen und sie sind aus dem Studiengang zu exmatrikulieren.

 

 

Weitere Informationen erteilen:

Prof. Dr. Dirk Uffelmann, 0851/509-2950 bzw. -2951, uffelmannEmail-atuni-passau.de
Prof. Dr. Thomas Wünsch, 0851/509-2870 bzw. -2871, wuenschEmail-atuni-passau.de

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[1] Eine Begründung ergibt sich durch hervorragende Leistungen, dokumentiert durch eine Abschlussnote von mindestens 1,7, der besonderen Eignung, die mit dem Motivationsexposé nachgewiesen wird, und besonderen Kompetenzen.

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 Zuletzt geändert: 15.11.11