Grafenrechte

Grafen waren in der Karolingerzeit Beauftragte des Königs, die seinen Gerichts-, Steuer- und Heerbann in einem Zuständigkeitsbereich, der Grafschaft, ausübten.

Der Titel "Graf" (lateinisch comes) bezeichnete im Frühmittelalter, ursprünglich bei den Franken und Angelsachsen, die königlichen Amtsträger und Stellvertreter des Königs in einem bestimmten Sachbereich (wie z.B. Burggraf, Pfalzgraf) oder in einem durch den Streubesitz des Königsguts nur lose bestimmten Amtsbezirk (Grafschaft). Später diente der Titel auch als Bezeichnung für genossenschaftliche Beauftragte in bestimmten Funktionen wie z.B. Deichgraf.
Im 10. und 11. Jahrhundert erhielten besonders in neuralgischen Gebieten des Reiches, Bischöfe Grafenrechte. (1217 Bischof Ulrich)

Im Fränkischen Reich sorgte der stets aus dem Adel entstammende und vermutlich aus der königlichen Gefolgschaft hervorgegangene Graf in seinem Amtsbereich für die Durchsetzung der königlichen Wehr-, Rechts-, Verwaltungs- und Finanzhoheit, wobei der Amtsbereich allmählich erweitert wurde.
Nach und nach wurde fast überall das Reich in Grafschaften gegliedert.
An der Spitze einer Grafschaft stand der comes: Seine Tätigkeit wird gelegentlich ebenfalls als comitatus bezeichnet, wie sein lokaler Amtsbereich. Zu den gräflichen Aufgaben gehörte die Aushebung und Führung von militärischen Kontingenten und teilweise war der Graf zuständig für Befreiungen von der Militärpflicht (Quelle des Mißbrauchs und Chance zur eigenen Machterweiterung). Hinzu traten Aufsichtsfunktionen auf Straßen, Märkten, Brücken, der Einzug von Einnahmen des Königs, insbesondere der Zölle; ferner in Stellvertretung des Königs der Vorsitz im Königsgericht. Dabei hielt der Graf Anteile an den Gerichtsbußen(Gerichtsgefälle).
Grafschaften gibt es heute noch, z.B. in Großbritannien (County).

Schon unter den späteren Karolingern, dann zunehmend unter den Liudolfingern (Ottonen) und Saliern (10.-12.Jh.), kam es im werdenden Heiligen Römischen Reich in räumlicher und personeller Hinsicht zu Einbrüchen in die alte Grafschaftsverfassung: Geistliche Gebiete wurden herausgelöst, Grafenrechte an Geistliche verliehen. Die tiefgreifendste Veränderung brachte aber die Umwandlung des Grafenamtes in ein Lehen und vor allem das seit dem 9. Jh. bestehende Prinzip der Erblichkeit dieser Lehen. Grafschaften konnten seitdem vererbt, geteilt, verkauft, verpfändet und verschenkt werden. Gleichzeitig bildete sich der Dienstadel der Grafen zum Geburtsadel um, als Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit gehörten die Grafen nun zum Hochadel.

In Passau wurden 1217 Bischof Ulrich die Grafenrechte im Ilzgau durch König Friedrich II. verliehen.

bearbeitet von: Kristin von Hobe
(16.8.2004)

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