Grafen waren in der Karolingerzeit Beauftragte des Königs, die seinen Gerichts-, Steuer- und Heerbann in einem Zuständigkeitsbereich, der Grafschaft, ausübten.
Der Titel "Graf" (lateinisch comes)
bezeichnete im Frühmittelalter, ursprünglich bei den Franken
und Angelsachsen, die königlichen Amtsträger und Stellvertreter
des Königs in einem bestimmten Sachbereich (wie z.B. Burggraf,
Pfalzgraf) oder in einem durch den Streubesitz des Königsguts
nur lose bestimmten Amtsbezirk (Grafschaft). Später diente der
Titel auch als Bezeichnung für genossenschaftliche Beauftragte
in bestimmten Funktionen wie z.B. Deichgraf.
Im 10. und 11. Jahrhundert erhielten besonders
in neuralgischen Gebieten des Reiches, Bischöfe Grafenrechte.
(1217 Bischof
Ulrich)
Im Fränkischen Reich sorgte der stets aus
dem Adel entstammende und vermutlich aus der königlichen
Gefolgschaft hervorgegangene Graf in seinem Amtsbereich für die
Durchsetzung der königlichen Wehr-, Rechts-, Verwaltungs- und
Finanzhoheit, wobei der Amtsbereich allmählich erweitert wurde.
Nach und nach wurde fast überall das Reich in Grafschaften
gegliedert.
An der Spitze einer Grafschaft stand der comes: Seine
Tätigkeit wird gelegentlich ebenfalls als comitatus bezeichnet,
wie sein lokaler Amtsbereich. Zu den gräflichen Aufgaben
gehörte die Aushebung und Führung von militärischen
Kontingenten und teilweise war der Graf zuständig für
Befreiungen von der Militärpflicht (Quelle des Mißbrauchs und
Chance zur eigenen Machterweiterung). Hinzu traten
Aufsichtsfunktionen auf Straßen, Märkten, Brücken, der Einzug
von Einnahmen des Königs, insbesondere der Zölle; ferner in
Stellvertretung des Königs der Vorsitz im Königsgericht. Dabei
hielt der Graf Anteile an den Gerichtsbußen(Gerichtsgefälle).
Grafschaften gibt es heute noch, z.B. in Großbritannien
(County).
Schon unter den späteren Karolingern, dann zunehmend unter den Liudolfingern (Ottonen) und Saliern (10.-12.Jh.), kam es im werdenden Heiligen Römischen Reich in räumlicher und personeller Hinsicht zu Einbrüchen in die alte Grafschaftsverfassung: Geistliche Gebiete wurden herausgelöst, Grafenrechte an Geistliche verliehen. Die tiefgreifendste Veränderung brachte aber die Umwandlung des Grafenamtes in ein Lehen und vor allem das seit dem 9. Jh. bestehende Prinzip der Erblichkeit dieser Lehen. Grafschaften konnten seitdem vererbt, geteilt, verkauft, verpfändet und verschenkt werden. Gleichzeitig bildete sich der Dienstadel der Grafen zum Geburtsadel um, als Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit gehörten die Grafen nun zum Hochadel.
In Passau wurden 1217 Bischof Ulrich die Grafenrechte im Ilzgau durch König Friedrich II. verliehen.
bearbeitet von:
Kristin von Hobe
(16.8.2004)