Der Begriff Immunität war eine rechtstechnische Formel. Sie beinhaltete die Befreiung von öffentlichen Lasten und konnte unter Umständen mit bestimmten Auflagen verbunden sein. Der betreffende Bezirk musste keine Steuern und Abgaben an die Gebietskörperschaft zahlen, man war vor Eingriffen fremder Beamter geschützt, hatte ein eigenes Gebotsrecht und ein eigenes Asylrecht. Die Domimmunität, auch Domfreiheit genannt, erhielt der Passauer Bischof für seinen Dombezirk im Jahre 887 von Kaiser Karl III. Eine solche Verleihung erfolgte nicht ohne Hintergedanken: sie sollte die Position der weltlichen Herrscher vor Ort schwächen, und dadurch die des Kaisers stärken.
Der Domimmunitätsbezirk umfasste den Domberg mit der Stephanskirche, dem bischöflichen Hof und dem Domkloster. Des weiteren waren hier die bischöfliche Kanzlei, die Domschule und eine Bibliothek angesiedelt.
Gegen Westen begrenzte die Stadtmauer, die Römerwehr, den bischöflichen Bezirk im Bereich der heutigen Grabengasse. Im Osten der Bischofsstadt breitete sich die Marktsiedlung aus, die sich später zur bürgerlichen Stadt entwickelte. Anfänglich gab es zwischen der Domfreiheit und der Markt- und Bürgerstadt keine genaue Abgrenzung, erst ab dem Beginn des 12. Jahrhunderts gab es dann ein eigenes Tor, das Immunitätstor St. Maximillian, welches an der Stelle des neuzeitlichen Seminarbogens über dem Steinweg stand.
Heinrich VI. vermachte dem Bischof schließlich in einer Urkunde von 1190 auch den Immunitätsbereich des Klosters Niedernburg mit seinen umfänglichen Vorrechten und bei alleiniger Verfügungsgewalt, wodurch er zum Passauer Stadtherrn wurde, und die beiden Immunitätsbezirke hinfällig wurden.
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Sebastian Lindemann
(16.8.2004)