Bürger

Der Begriff "Bürger" entstand in Deutschland im 12. Jahrhundert als eigener Stand im Unterschied zu Adel, Geistlichkeit, unfreier Landbevölkerung und zum lohnabhängigen städtischen Proletariat. Die persönliche Freiheit war im Gegensatz zur Hörigkeit oder Erbuntertänigkeit ein wesentliches Merkmal des Bürgers. Dieser Begriff galt jedoch nur für Männer, Frauen konnten nach der damaligen Rechtsauffassung niemals Träger eines solchen Titels sein. Zum Bürgertum zählte im Allgemeinen die Schicht der freien Gewerbetreibenden, die genossenschaftlich in Zünften und Gilden organisiert waren. Als Voraussetzung für die Aufnahme in das Bürgertum galt der Immobilienbesitz, wodurch die Anzahl der Bürger im Vergleich zur Zahl der nahezu rechtlosen Inwohner vergleichsweise klein war.

Die im Diplom Ottos II. von 976 genannten possessores civitatis Passaus werden im großen und ganzen als freie Kaufleute gedeutet. Die überwiegende Mehrheit der Einwohner lebte zu dieser Zeit in grundherrlicher Abhängigkeit vom Bischof, vom Domkapitel und der Abtei Niedernburg, später auch St. Nikola.

Am 26. Januar 1164 gesteht Bischof Konrad den Bürgern von Passau mittels einer Urkunde eine Spanne von vierzehn Tagen für den jährlich von Jacobi (25.7) bis nach Inventio s. Stephani (3.8) stattfindenden Markt zu. Dieses Marktprivileg stellt zweifellos einen wichtigen Schritt auf dem Wege der Entstehung der bürgerlichen Gemeinde im Rechtssinne dar, und für die Passauer wohl nicht minder wichtig, den rechtsgültigen Ursprung ihrer Dulten.

Erste Belege für Bürger (cives) in Passau finden sich in den Quellen (Zeugenlisten der Bischofsurkunden) seit den sechziger Jahren des 12. Jahrhunderts. Zu erwähnen sind hier die Urkunden Albos von 1167 und 1173 und eine Urkunde Manegolds von 1207. In den folgenden Jahrzehnten gewann die Bürgerschaft immer mehr Freiräume für den Ausbau ihrer Rechte und bereits beim Bau der Stadtmauer 1209 gehörten einige Passauer Bürger zur städtischen Führungsschicht. Nicht selten erschienen nun Bürger als finanzielle Gläubiger des Bischofs und konnten auf diese Weise auch politischen Einfluss gewinnen und in Schlüsselpositionen der städtischen Administration gelangen. Durch das "Stadtrecht" von 1225 gestand Bischof Gebhard den Bürgern weitere rechtliche Sicherungen zu.

Im Jahre 1298 wurde durch einen blutigen Aufstand seitens der Bürger ein eigener Stadtrat mit Bürgermeister gefordert. Sie gaben sich ein eigenes Siegel, bestimmten das einstige Haus des Bürger Christan zum Rathaus und installierten dort eine Ratsglocke. Durch ein Urteil König Albrechts wurden diese Schritte jedoch wieder rückgängig gemacht und die Forderung nach einem Stadtrat sollte sich erst 69 Jahre später nach einem weiteren Aufstand erfüllen.

bearbeitet von: Gerhard Geiger
(18.8.2004)

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