Heinrich Hutsmund

Passauer Stadtrichter

Über Heinrich Hutsmund liegen nur wenige Quellen vor, die außerdem widersprüchlich sind und Lücken aufweisen.

Was wir sicher sagen können ist, dass Heinrich Hutsmund

Stadtrichter von Passau war und
im Sommer 1262 ermordet wurde.

Seine Amtszeit begann im Jahre 1255, eventuell schon ab 1250 (Beweis: 3 Pachtverträge [20.6.1254, 13.4.1256, 30.8.1260]).

Es gibt Quellen zu zwei Amtsperioden: Die 1. Periode dauerte von Ostern 1256 bis Ostern 1257. Dann folgt eine Lücke in den Quellen. Die 2. Periode beginnt am 1.5.1260. Dies belegt eine Urkunde (30.8 1260), die besagt, dass an Hutsmund und Schwiegersohn Ulrich ab dem 1.5.1260 das Stadtgericht für ein Jahr verpachtet wurde.

War Heinrich Hutsmund ununterbrochen Stadtrichter?

Contra: Der sogenannte "Ledererbrief" vom 22.11.1258 ist der einzige urkundliche Beleg, in dem "Perchitold von Haidenstorf" als Richter zu Passau genannt wird. Hutsmund bleibt darin unerwähnt. Somit gibt es eine Unterbrechung in der Amtszeit Hutsmunds. Dies ist eventuell ein Beweis, dass es Streit um das Richteramt gab, der zu einer Verdrängung des bisherigen Amtsinhabers Hutsmunds führte.

Pro: Man geht davon aus, dass der Ledererbrief fehlerhaft ist und somit Hutsmund ununterbrochen im Amt war.

Weiterhin weiß man über die Amtszeit Hutsmunds, dass ein Abhängigkeitsverhältnis bestand. Auf der einen Seite der verschuldete Bischof Otto von Lonsdorf und auf der anderen Seite Heinrich Hutsmund, der in gesicherten materiellen Verhältnissen gelebt haben muss, wenn er in der Lage war, ein Gericht zu pachten. Er erhielt er Einkünfte aus Verwaltung seines Amtes und Einnahmen aus Zoll und Maut, die der Bischof zu verpfänden sah. Die Kooperation zwischen Bischof und Stadtrichter zahlte sich für beide aus:

dem Bischof erweiterte sie den finanziellen Spielraum,
dem Stadtrichter ermöglichte sie eine sichere Kapitalanlage, und er konnte kaum vom Bischof übergangen werden, da dieser bei ihm hohe finanzielle Verpflichtungen hatte.

Quellen besagen, dass Bischof Otto Hutsmund 106 Talente und 32 Pfennige Passauer Währung schuldete.

Die Ermordung ist rätselhaft. Es liegen keine näheren Quellen vor. Ein gewisser Ulrich Tungozzinger wurde 1263 der Tat verdächtigt, dessen zwei Häuser, die ein Urteil der Bürger dem Bischof zugesprochen hatte, Heinrich Swelt als Pfand beanspruchte. Der Mord an Hutsmund ist auch deshalb überraschend, da die Quellen keine Streitigkeiten zwischen Stadtherrn und Stadtrichter aufzeigen.

Folgen aus der Ermordung waren, dass das Ansehen der Familie sank. Es gelang ihr nicht, erreichte Positionen in Passau zu halten. Der Bischof zog einen Teil der Lehen des verstorbenen Heinrich ein. Es kam zum Streit um die Einkünfte aus der böhmischen Maut zwischen Nachkommen Heinrichs und Friedrichs und den Nonnen von Niedernburg, der 1288 geschlichtet wurde.

Die Hutsmund-Brüder mussten nachgeben, und die Nachfolge auf das Amt des Stadtrichters war wohl eher somit eine Wunschvorstellung.

bearbeitet von: Anja Baierlein
(17.8.2004)

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