Gemahlin Kaiser Heinrichs III.
| 1025 | Geburt Agnes in das starke und de facto unabhängige Herzogtum Aquitanien. Ihr Vater Wilhelm V. ist der mächtigste Herrscher im Frankreich dieser Zeit. Er ist der Kirche sehr verbunden und beherrscht sie. Durch sein wissenschaftliches Interesse zieht er berühmte Kleriker an seinen Hof. Dieses führt dazu, dass jegliche geistige Bewegung des Landes mit seinem Namen in Verbindung steht. |
| 1043 | Agnes Krönung zur Königin in Mainz und ihre Vermählung mit dem gebildeten Heinrich III. |
| Agnes steht Heinrich III. zur Seite und interveniert für geistliche und weltliche Herren aus Italien, Deutschland und Burgund. Ihr wird kein eigenes Gebiet zur Verwaltung zugesprochen; deshalb steht sie politisch im Hintergrund. | |
| Geburt von fünf Kindern: Mathilde (1045), Judith (1047), Adelheid (1048), Thronerbe Heinrich IV. (1050) und Konrad (1052). | |
| 1046 | Königin Agnes und König Heinrichs III. Krönung zur Kaiserin bzw. zum Kaiser in Rom. |
| 1056 | Tod Heinrichs III. Agnes übernimmt die Regentschaft für ihren minderjährigen Sohn Heinrich IV., der bereits 1054 zum König gekrönt worden war. Sie bemüht sich um eine Weiterführung der Politik im Sinne des verstorbenen Heinrich III. Bis Ende 1056 von Papst Viktor II unterstützt, verlässt sie sich ab dem Folgejahr außenpolitisch auf die Erzbischöfe von Mainz und Köln. |
| 1061 | Übergabe des Herzogtums Bayern an den sächsischen Grafen Otto von Nordheim. Damit befindet sich kein Land mehr in der Hand der Krone, so dass Agnes keine Machtbasis mehr besitzt. |
| Bischof Cadalus von Parma wird zum Gegenpapst Honorius II. erhoben. Es kommt zum Schisma, und die reformgesinnten Bischöfe beginnen eigene Wege zu gehen und das Kaisertum zu bekämpfen. | |
| 1062 | Entmachtung durch den, von den Erzbischöfen Anno II. von Köln und Adalbert von Hamburg-Bremen, ausgehenden Staatsstreich von Kaiserswerth im April: Ende ihrer Regentschaft für Heinrich IV. Raub ihres Sohnes Heinrich IV durch Anno II. |
| Pilgerreise nach Rom, wo sie ins Kloster geht und den Päpsten Alexander II. und später Gregor VII. dient und von da ab ganz im Dienst der Kirche steht. | |
| 1065,1066/1067 | Reisen nach Deutschland, um dort für die Kirchenreform zu wirken. |
| 1066/1067 | Agnes und Bischof Altmann gründen den Augustinerstift des heiligen Nikolaus in Passau. |
| 1072 | Deutschlandreise, um den nun mündigen König Heinrich IV. dem Einfluss des Papstes zu unterstellen. |
| 1073 | Erhebung Gregors VII. zum Papst. Agnes unterstützt seine Bestrebungen. Gregor bewegt sie dazu, die deutschen Bischöfe zu bitten, die Berater ihres Sohnes der Simonie schuldig zu sprechen und mit dem Bann zu belegen. |
| 1074 | Letzte Deutschlandreise. Aufgrund der Zuspitzung des Inventurstreits zwischen Heinrich IV. und Papst Gregor VII. tritt sie erneut als Vermittlerin im Namen der Kirche auf. |
| 1076 | Fastensynode im Lateran: Papst Gregor VII spricht König Heinrich IV. nach Anrufung des heiligen Petrus die Herrschaft ab und verbietet dem Volk, ihn als König anzuerkennen. |
| Agnes begibt sich in ein römisches Kloster. Dort widmet sie sich der Pflege kranker Menschen und fastet, beichtet bei Petrus Damiani und tut Buße. | |
| 1077 | Tod und Beisetzung Kaiserin Agnes in der Kirche Petronilla, einer Seitenkirche des Petersdoms in Rom. |
Bewertung: Kaiserin Agnes war politisch nicht besonders interessiert und bedurfte in der Zeit ihrer Regentschaft für ihren Sohn Heinrich IV der Hilfe erfahrener Männer. Als diese immer mehr in die Aufgaben der Streitschlichtung und Unruhenbekämpfung in ihren Gebieten verstrickt wurden, bedeutete dies die Entmachtung der Kaiserin und das Ende ihrer Herrschaft.
Ganz anders war jedoch ihr Verhältnis zur Kirche. Da Agnes schon als Kind in den Vorstellungen der Kirchenreform aufgewachsen war, fühlte sie sich dieser sehr verbunden, weshalb sie sich mit ihrer ganzen Energie der Aufgabe als deren Botschafterin widmete. Sie war der Kirche so verbunden, so dass sie sich im Streit zwischen Papst Gregor VII und ihrem Sohn Heinrich sogar gegen letzteren stellte.
bearbeitet von:
Constanze v. Lessel
(3.8.2004)