Historische Hilfswissenschaften
Heraldik

Die Heraldik ist die Lehre von den Wappen. Ein Wappen ist eine farbige Abbildung auf einem Schild. Ursprünglich Bestandteil der militärischen Ausrüstung des Ritters, entwickelte sich der Wappenschild zum optischen Kennzeichen einer Familie, eines Staates oder sogar einer juristischen Person. Niemand darf ein Wappen führen, auf das schon ein anderer Anspruch hat; deshalb muß ein neu angenommenes Wappen publiziert werden.
Was an einem Wappen wesentlich ist, geht aus der Blasonierung hervor; das ist die fachgerechte Beschreibung des Wappen mit Hilfe der heraldischen Kunstsprache. Eine korrekte Blasonierung erlaubt es, ein Wappen ohne graphische Vorlage richtig aufzureißen, d.h. zu zeichnen.
Der Schild kann ergänzt werden durch das Oberwappen, bestehend aus Helm, Helmdecken und Helmzier (Helmkleinod). Weitere mögliche Ergänzung sind die sog. Prunkstücke: Amtszeichen (z.B. Herzogschwerter oder Bischofsstäbe) hinter dem Wappen, Schildhalter, Devisen, Wappenmäntel- und Wappenzelte sowie um das Wappen herumgelegte Ordensketten.
Die wichtigste Sprache der Heraldik ist das Französische; das Latein spielt keine Rolle.

"Rechts" und "links" werden in der Heraldik immer vom Schildträger aus gesehen, erscheinen also für den Betrachter des Wappens seitenverkehrt.
Das Wappenbild besteht aus den Heroldbildern, d.h. den geometrischen Teilungen der Schildfläche (im Beipiel eine einfache Spaltung), und den gemeinen Figuren, d.h. Abbildungen von Tieren, Menschen, Himmelskörpern, Gebäuden, Pflanzen, Gegenständen usw., die in stilisierter Form dargestellt werden.

Es sind nur sieben Farben und zwei Pelzarten (Feh und Hermelin) zulässig. Wenn keine farbige Darstellung möglich ist, werden die Farben durch Schraffuren bezeichnet.

rot senkrechte Linien
blau waagerechte Linien
schwarz Gitter oder Flächenfärbung
grün diagonal fallende Linien
purpur diagonal steigende Linien
weiß = silbern keine Schraffur
geld = golden gepunktet
Feh stilisierte Darstellung
der Pelzart
Hermelin

Die Reihenfolge beim Blasonieren ist immer "von rechts nach links" und "von oben nach unten". Der abgebildete Schild ist also zu blasonieren: "gespalten von rot und weiß" oder auch "rot-weiß gespalten".


© Th. Frenz 2002           zurück zum Kapitelanfang