Historische Hilfswissenschaften
Urkundenlehre

Die Urkundenlehre oder Diplomatik befaßt sich mit

Eine Urkunde ist
  • eine Aufzeichnung über einen Vorgang rechtlicher Natur,
  • der unter Beachtung gewisser Formen erfolgt und
  • mit einer Beglaubigung versehen ist

.

Die äußeren Merkmale einer Urkunde erkennt man an ihrem Erscheinungsbild (Schriftarten, graphische Zeichen, Beschreibstoff, Siegel usw.).

Die inneren Merkmale einer Urkunde gehen aus ihrem Text hervor (Aufbau und Reihenfolge des Textes, festliegende Formeln, sprachliche Eigenarten usw.).

Für die Analyse des Textes gibt es eine spezielle Fachterminologie. Diese unterscheidet drei Hauptteile der Urkunde:

die noch weiter untergliedert werden. Häufig werden die drei Hauptteile der Urkunde auch graphisch hervorgehoben.

An Urkundenoriginalen kann man die inneren und äußeren Merkmale untersuchen, an Abschriften in der Regel nur die inneren Merkmale.

Für die wissenschaftliche Edition von Urkunden gibt es feste Regeln und Gewohnheiten.


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Protokoll:
  • Invocatio = Anrufung Gottes
    • teils mit Chrismon = symbolische Anrufung
  • Intitulatio = Name und Titel des Ausstellers
    • meist mit Devotionsformel
  • Inscriptio = Name des Adressaten/Empfängers
  • Salutatio = Grußformel
    • oder Publicatio
Kontext:
  • Arenga = allgemeine Begründung für die Ausstellung der Urkunde
  • Narratio = Bericht über die Vorgeschichte der Urkunde
    • endet oft mit der Petitio = Bitte um Ausstellung der Urkunde,
  • Dispositio = eigentliche Rechtsverfügung
  • Corroboratio = Bekräftigungsmittel, um die Beachtung der Urkunde zu sichern, z.B.
    • Zeugenliste
    • Sanctio = Androhung von Strafen oder Verheißung von Belohnungen
    • Siegelankündigung
Eschatokoll:
  • Signum(zeile) mit
    • Unterschrift des Ausstellers (im Mittelalter selten) oder
    • Monogramm
  • Rekognition(szeile) = Gegenzeichnung desKanzleichefs, mit
    • Rekognitionszeichen
  • Datierung
  • Apprecatio = religiöser Schlußwunsch

 


Eine vollständige wissenschaftliche Edition einer Urkunde besteht aus folgenden neun Bestandteilen:

  1. laufende Nummer
  2. Kopfregest
  3. Ort und Datum
  4. Angabe der Überlieferung
  5. Angabe früherer Editionen und Regesten
  6. Voranmerkung
  7. Textabdruck
  8. doppelter Apparat:

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© Th. Frenz 2002             zurück zum Kapitelanfang