Stil und innere Merkmale

Als innere Merkmale der Urkunden bezeichnet man alles, was mit ihrer sprachlichen Gestalt zusammenhängt, namentlich:
  • die Bezeichnung von Aussteller und Empfänger mit ihren Titeln und ehrenden Prädikaten;
  • Formulierung und Gedanken der Arenga;
  • Wahl und Reihenfolge der Urkundenteile;
  • charakteristische Formulierungen ("Diktat") der mit der Erstellung des Textes beauftragten Kanzleimitarbeiter;
  • sprachliche Eigentümlichkeiten, auch Sprachfehler und die Lautgestalt (volkssprachlicher) Eigennamen und Fachbegriffe;
  • überhaupt die gesamte juristische Terminologie.

Die inneren Merkmale können durch Vorlagen (Vorurkunden, Formelbücher) beeinflußt sein.

Besonders strenge Regeln gelten für die Formulierung der päpstlichen Urkunden (stilus curiae).

Durch Schrift- und Diktatvergleich können Urkunden anonymen Schreibern und Diktatoren zugeordnet werden. Auffälligkeiten bei den inneren Merkmalen machen die Urkunde fälschungsverdächtig. Besonders bei nur kopial überlieferten Stücken (bei denen eine Prüfung der äußeren Merkmale nicht möglich ist), müssen sie sorgfältig untersucht werden.


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