P
R
O
T
O
K
O
L
L |
Invocatio = Anrufung Gottes, und zwar
- symbolisch: Kreuz oder Chrismon
- verbal: In nomine domini; In nomine sancte et individue tritnitatis; ...
|
Intitulatio = Name und Titel des Ausstellers, oft mit eingefügter
- Devotionsformel: dei gratia; ...
|
Inscriptio oder Adresse = Name und Titel des Empfängers, oft mit eingefügtem
- ehrendem Prädikat: dilectus filius; venerabilis frater; ...
Auch eine allgemeine Adresse ist möglich: Universis Christifidelibus; To whom it may concerne; ... |
Salutatio = Gruß oder Segenswunsch für den Empfänger:
- salutem et apostolicam benedictionem; gratiam suam et omne bonum; ...
An die Stelle des Grußes kann auch eine Ermahnung treten:
- spiritum consilii sanioris
Bei höher- oder gleichgestellten Empfängern tritt an die Stelle dew Grußes die Diensterbietung:
- Unsere freundlichen Dienste und, was wir Liebes und Gutes vermögen, zuvor!
|
Publicatio = Veröffentlichungsformel:
- notum facimus, quod ...; bekennen mit diesem Brief ...
|
Verewigungsformel:
- in perpetuum; ad futuram rei memoriam; ...
|
K
O
N
T
E
X
T |
Arenga = allgemeine ("redensartliche") Begründung für die Ausstellung der Urkunde:
- Quoniam memoria hominum labilis est, oportet negotium istud scripti patrocinio confirmare.
|
| Narratio = Bericht über die Vorgeschichte der Urkunde. Mündet häufig in die |
| Petitio = Bitte um Ausstellung der Urkunde |
| Dispositio = Entscheidung des Ausstellers |
| Corrobaratio = Maßnahmen, um die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit der Urkunde zu sichern, z.B. Ankündigung eines Siegels, Nennung der Zeugen usw. Eine häufige Form der Corroboratio ist die |
| Sanctio = Androhung von Strafen (sanctio negativa) oder Verheißung von Belohnungen (sanctio negativa). Möglich sind materielle (Geldbußen) oder geistliche Strafen (Zorn der Heiligen, Exkommunikation), ebenso Belohnungen (fürstliche Gnade, ewiges Heil). |
E
S
C
H
A
T
O
K
O
L
L |
Signum = Zeichen oder Unterschrift des Ausstellers. Im Frühmittelalter häufig ein Monogramm des Herrschers mit begleitender Signumzeile, im Spätmittelalter und der Neuzeit meist eigenhändige Unterschrift.
Neben das Signum des Ausstellers können auch Signa bzw. Unterschriften der Zeugen treten. |
| Rekognition = Gegenzeichnung der Kanzlei. Im Frühmittelalter häufig eine Rekognitionszeichen des Kanzleileiters mit begleitender Rekognitionszeile, im Spätmittelalter und in der Neuzeit meist Kanzleivermerke. |
| Datum = Angabe von Ausstellungsort und Ausstellungszeit |
| Siegel. Vgl. dazu das Kapitel "Sphragistik". |