Terminologie

Die Fachterminologie der Urkundenlehre unterteilt die Urkunde in drei große Abschnitte:

Die drei Hauptsabschnitte, die im äußeren Bild der Urkunde oft durch unterschiedliche Schrift etc. optisch gekennzeichnet sind, werden weiter untergliedert, und zwar umfaßt das

P
R
O
T
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K
O
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L
Invocatio = Anrufung Gottes, und zwar
  • symbolisch: Kreuz oder Chrismon
  • verbal: In nomine domini; In nomine sancte et individue tritnitatis; ...
Intitulatio = Name und Titel des Ausstellers, oft mit eingefügter
  • Devotionsformel: dei gratia; ...
Inscriptio oder Adresse = Name und Titel des Empfängers, oft mit eingefügtem
  • ehrendem Prädikat: dilectus filius; venerabilis frater; ...

Auch eine allgemeine Adresse ist möglich: Universis Christifidelibus; To whom it may concerne; ...

Salutatio = Gruß oder Segenswunsch für den Empfänger:
  • salutem et apostolicam benedictionem; gratiam suam et omne bonum; ...

An die Stelle des Grußes kann auch eine Ermahnung treten:

  • spiritum consilii sanioris

Bei höher- oder gleichgestellten Empfängern tritt an die Stelle dew Grußes die Diensterbietung:

  • Unsere freundlichen Dienste und, was wir Liebes und Gutes vermögen, zuvor!
Publicatio = Veröffentlichungsformel:
  • notum facimus, quod ...; bekennen mit diesem Brief ...
Verewigungsformel:
  • in perpetuum; ad futuram rei memoriam; ...
K
O
N
T
E
X
T
Arenga = allgemeine ("redensartliche") Begründung für die Ausstellung der Urkunde:
  • Quoniam memoria hominum labilis est, oportet negotium istud scripti patrocinio confirmare.
Narratio = Bericht über die Vorgeschichte der Urkunde. Mündet häufig in die
Petitio = Bitte um Ausstellung der Urkunde
Dispositio = Entscheidung des Ausstellers
Corrobaratio = Maßnahmen, um die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit der Urkunde zu sichern, z.B. Ankündigung eines Siegels, Nennung der Zeugen usw. Eine häufige Form der Corroboratio ist die
Sanctio = Androhung von Strafen (sanctio negativa) oder Verheißung von Belohnungen (sanctio negativa). Möglich sind materielle (Geldbußen) oder geistliche Strafen (Zorn der Heiligen, Exkommunikation), ebenso Belohnungen (fürstliche Gnade, ewiges Heil).
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S
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K
O
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L
Signum = Zeichen oder Unterschrift des Ausstellers. Im Frühmittelalter häufig ein Monogramm des Herrschers mit begleitender Signumzeile, im Spätmittelalter und der Neuzeit meist eigenhändige Unterschrift.

Neben das Signum des Ausstellers können auch Signa bzw. Unterschriften der Zeugen treten.

Rekognition = Gegenzeichnung der Kanzlei. Im Frühmittelalter häufig eine Rekognitionszeichen des Kanzleileiters mit begleitender Rekognitionszeile, im Spätmittelalter und in der Neuzeit meist Kanzleivermerke.
Datum = Angabe von Ausstellungsort und Ausstellungszeit
Siegel. Vgl. dazu das Kapitel "Sphragistik".

Die Terminologie der Urkundenlehre wurde entwickelt anhand der deutschen Kaiser- und Königsurkunden.

Bei Urkunden anderer Aussteller (z.B. Privaturkunden, spanische Königsurkunden usw.) kann die Reihenfolge der Teile eine andere sein. Häufig beginnen Urkunden mit der Arenga und leiten dann mit einer Formel wie "aus diesem Grunde" zu Intitulatio, Adresse usw. über.

Nicht alle Urkunden enthalten alle vorgenannten Teile. Bei einfacheren Urkunden fehlt oft die Arenga. Häufig im Spätmittelalter und fast immer bei päpstlichen Urkunden fehlt die Invocatio usw.


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