Einteilung

Urkunden lassen sich einteilen:

Aussteller: man teilt die Urkunden traditionell ein in 1. Kaiser- und Königsurkunden, 2. Papsturkunden, 3. Privaturkunden. Diese Terminologie ist unbefriedigend, da demnach alle Urkunden, die kein Kaiser, König oder Papst ausgestellt hat, Privaturkunden sind (also z.B. auch Herzogsurkunden, Bischofsurkunden usw.). Alle Versuche, eine angemessenere Terminologie einzuführen (u.B. landesfürstliche Urkunden etc.), sind bislang gescheitert.

Gültigkeitsdauer: man unterscheidet Urkunden, die auf Dauer (idealiter: für ewige Zeiten) gültig sein sollen, von solchen, die in einer konkreten Situation eine Anweisung geben. Die erste Gruppe nennt man gern "Diplome" (Kaiser- und Königsurkunden) bzw. "Privilegien" oder "Bullen" (Papsturkunden), die zweite Gruppe "Präzepte" oder "Mandate". Die erste Gruppe ist in der Regel aufwendiger gestaltet.

Rechtliche Funktion: wenn die Ausstellung der Urkunde selbst ein Rechtsvorgang ist, nennt man sie dispositive Urkunde oder carta. Wenn sie dagegen nur einen bereits gültig vollzogenen Rechtsvorgang für die Nachwelt festhält, ist sie eine Beweisurkunde oder notitia. Vor allem im frühen Mittelalter sind Privaturkunden in der Regel notitiae, die einen durch symbolische Handlung vollzogenen Vorgang festhalten.

Ausfertigung: gewöhnlich ist es der Aussteller, der die Urkunde schreibt oder in seiner Kanzlei schreiben läßt (Kanzleiausfertigung). Es kommt aber, v.a. im frühen Mittelalter, auch vor, daß der Empfänger, z.B. ein Kloster, das über ein gutes Skriptorium verfügt, die Urkunde schreibt und vom Aussteller nur noch beglaubigen läßt (Empfängerausfertigung). Empfängerausfertigungen können vom Stil der Kanzlei des Ausstellers abweichen.

Überlieferung: Urkunden sind entweder als Original oder als Kopie überliefert. Eine beglaubigte Kopie ist dem Original rechtlich gleichwertig, eine einfache Kopie nicht. Kopial überlieferte Urkunden findet man meist in den Registern des Ausstellers oder den Kopialbüchern der Empfänger.

Quellenkritik: für die Quellenkritik muß man zwischen echten und gefälschten Urkunden unterscheiden. Es gibt verschiedene Grade der Fälschung einer Urkunde, wobei auch die zeitbedingten Unterschiede des Wahrheitsbegriffes zu beachten sind. Die Quellenkritik zieht die äußeren (nur bei Originalen möglich) und die inneren Merkmale der Urkunde heran, ferner allgemeine Informationen über die beteiligten Personen und Zeitumstände. Aus der Notwendigkeit der Quellenkritik hat sich vom 17. Jahrhundert an die moderne wissenschaftliche Urkundenlehre entwickelt.


zum Wegweiser zur alphabetischen Gesamtübersicht       zur Seite "Terminologie"