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Der Vorstand des
Vereins für Ostbairische Heimatforschung e.V. hat die Vergabe eines Förderpreises für Arbeiten mit geisteswissenschaftlichen Themen mit regionalgeschichtlichem Schwerpunkt an ostbairischen Universitäten, Fachhochschulen und Gymnasien beschlossen. Dafür gilt nachstehende Richtlinie:
Verein für Ostbairische Heimatforschung e.V.
Michaeligasse 11 (Haus der Staatsbibliothek, 3. Stock), 94032 Passau
Der Auslober hat unter anderem das Ziel, Nachwuchs zu fördern. Er zeichnet deshalb Arbeiten mit geisteswissenschaftlichen Themen mit regionalgeschichtlichem Schwerpunkt aus. Das sind vor allem sehr gut benotete Dissertationen, Diplom-, Magister- und Zulassungsarbeiten, die an einer ostbairischen Universität oder Fachhochschule eingereicht wurden, außerdem sehr gut bewertete Facharbeiten, die an einem ostbairischen Gymnasium vorgelegt wurden. Preisempfänger sind die Verfasser der Arbeiten.
An der Auswahl für die Preise nehmen vorgeschlagene Arbeiten aus dem Jahr und dem Vorjahr der Preisvergabe teil. Es gilt das Datum der Abgabe an der Bildungsstätte. Der Vorstand des Vereins kann auf Vorschlag der Jury auch ältere Arbeiten annehmen. Berücksichtigt werden die Arbeiten, die bis zum 30. September eines Jahres eingegangen sind.Vorschlagsberechtigt sind Schulen und akademische Lehrer, außerdem alle Mitglieder des Vorstands und des Beirats des Vereins und Instituts für Ostbairische Heimatforschung. Auch Eigenbewerbung ist möglich.Jeder eingereichten Arbeit sind eine knappe Inhaltsangabe, eine Darlegung der erzielten Forschungsergebnisse und die Zustimmung des Verfassers zur Teilnahme an der Preisauswahl beizulegen. Der Preisstifter legt Wert auf eine angemessene äußere Form der Arbeiten.
Der Preisstifter stellt jährlich 3.000,00 € für Preisgelder bereit. Facharbeiten werden mit 300,00 €, Zulassungsarbeiten mit 500,00 €, Diplom- und Magisterarbeiten mit 750,00 €, Dissertationen mit 1.000,00 € ausgezeichnet.
Vorstand und Beirat des Vereins für Ostbairische Heimatforschung wählen unverzüglich nach den satzungsgemäßen Wahlen zwei Gymnasiallehrer und zwei akademische Lehrer als Juroren. Der 1. Vorsitzende des Vereins führt den Vorsitz der Jury. Diese Funktion kann er an ein anderes Mitglied des Vorstands oder an ein Mitglied des Beirats delegieren. Die Sitzungen finden nicht öffentlich statt. Die Amtszeit der Jury endet mit der Amtszeit des jeweiligen Vereinsvorstandes.Der Vorsitzende der Jury legt in Absprache mit den Juroren die Sitzungstermine fest. Er bittet nach seinem Ermessen Juroren, vor den Sitzungen einzelne Arbeiten zu prüfen und in den Sitzungen vorzustellen. Arbeiten, die von einem Juror vorgeschlagen wurden, werden von diesem in der Sitzung vorgestellt. Er nimmt auch in diesen Fällen an den Abstimmungen teil.
Die Jury trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Der Vorsitzende der Jury führt ein nicht öffentliches Ergebnisprotokoll. Er berichtet dem Vorstand des Vereins über die Entscheidungen der Jury.
Der Auslober informiert die Preisträger unverzüglich schriftlich. Die Übergabe des Preises soll in öffentlicher Form geschehen. Termin und Form beschließt der Vorstand.Es wird nicht festgelegt, dass regelmäßig Preise ausgeschüttet werden. Der Vorstand beschließt jedoch, zunächst befristet bis zu einem anderen Beschluss jährlich 3.000,00 € an Preisgeldern bereitzustellen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Mit der Preisverleihung wird der Verein für Ostbairische Heimatforschung Eigentümer des eingereichten Exemplars der gewürdigten Arbeit.Alle prämierten Arbeiten werden im Jahrbuch "Ostbairische Grenzmarken" mit Titel, Verfasser, Bildungsinstitut und Fachbetreuer bzw. Prüfer genannt. In ausgewählten Fällen wird auf Empfehlung der Institutskonferenz der Preisstifter den Verfasser um einen Kurzbeitrag zum Thema der Arbeit zur Veröffentlichung im og. Jahrbuch bitten. Prüfung und Beratung obliegen den Herausgebern des Jahrbuchs.Jedem Verfasser einer zum Wettbewerb zugelassenen Arbeit wird bis zur Vollendung seines 26. Lebensjahres beitragsfreie Mitgliedschaft im Verein für Ostbairische Heimatforschung angeboten.
Diese Richtlinie ergeht auf Beschluss des Vorstands des Vereins für Ostbairische Heimatforschung vom 7. Mai 2003.
Passau, den 9. Mai 2003 gez. Dr. Reinhold Plenk
Förderrichtlinien als pdf zum Download