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In einer Fakultät werden verwandte Wissenschaften und Disziplinen zu einer Lehr- und Verwaltungseinheit zusammengefasst. Dazu gehören Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende sowie das nichtwissenschaftliche Personal. Der Dekan/die Dekanin leitet die Fakultät und vertritt ihre Interessen nach außen und innen.
Eine Fakultät verfügt über verschiedene Einrichtungen und gewählte oder bestellte Gremien wie den Fakultätsrat, den
Fakultätsvorstand, die
Departments, das
Dekanat und die
Fachschaft.
Aufgabe des Fakultätsrats ist es, den Fakultätsvorstand (Dekan, Prodekan und Studiendekan) zu wählen sowie über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät zu beraten und zu entscheiden. Dazu zählt auch die Entscheidung über Studiengänge sowie Studien- und Prüfungsordnungen. Außerdem ist der Fakultätsrat an der Erteilung akademischer Grade und Titel (Doktor, Doctor habilitatus, Privatdozent, Ehrendoktor) beteiligt.