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Hochschulwahlen

Hochschulwahlen: Wieso, weshalb, warum?

Alle Jahre wieder finden die Hochschulwahlen statt. Und wieder bekommt der wahlwillige Studierende einen Stimmzettel voller Namen und Listen in die Hand gedrückt. Doch warum wird eigentlich gewählt? Und was machen die gewählten Personen eigentlich?

Laut dem Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) werden die Studierenden durch Vertreter in die Organisation der Hochschule mit eingebunden. Diese Vertreter müssen, wie in jedem Rechtsstaat, "in gleicher, freier und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl unmittelbar gewählt werden" (Art. 38 Abs1, S. 1 BayHSchG).

Diese gewählten Vertreter sind in verschiedenen Gremien dafür zuständig, eure Interessen vorzutragen, zu vertreten und sich dafür einzusetzten.

Zunächst könnt ihr die Fachschaften wählen: Hierfür habt ihr in der Philosophischen Fakultät insgesamt 4 Stimmen mit denen ihr bestimmen könnt, welcher der Kandidaten FachschaftssprecherIn werden soll und welche Kandidaten im kommenden Jahr eure Interessen im Fakultätsrat vertreten. Das sind dann die 4 Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben.

Zudem sind weitere 7 Personen, mit den meisten Stimmen dahinter, für die kommenden zwei Semester gewählte Fachschaftsmitglieder.

Neben den Fachschaften wählt ihr außerdem noch den Studentischen Vertreter im Senat. Dieser nimmt an den Senatssitzungen teil und wirkt zum Beispiel bei Entscheidungen über Studiengänge, Annahme über Berufungsvorschläge für Professoren und Ähnlichem mit.

Zu guter Letzt wählt ihr auch die Vertreter für den studentischen Konvent. Diese sind, zusammen mit dem SprecherInnen-Rat, fakultätsübergreifend für studentische Belange zuständig.

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 Zuletzt geändert: 11.10.11