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Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
Learning Agreement – Studiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Sofern Sie Studierende(r) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind, sind vor Ihrem Aufenthalt im Ausland entsprechende Learning Agreements (LA) am Lehrstuhl zu beantragen. Darin wird vor dem Auslandsaufenthalt definiert, welcher Kurs im Ausland bei erfolgreichem Abschluss für eine entsprechende Veranstaltung des Lehrstuhls für Interkulturelle Kommunikation anerkannt wird. Eine nachträgliche Anerkennung ohne zuvor abgeschlossenes LA ist nicht möglich. In Ausnahmefällen kann Ihnen ein LA auch ausgestellt werden, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden – sofern der Beantragungszeitpunkt vor dem Prüfungstermin liegt.
Learning Agreement – Studiengänge der Philosophischen Fakultät
Im Gegensatz zur Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist für Sie ein LA nicht zwingend erforderlich. Um die Anerkennung im Anschluss an Ihren Auslandsaufenthalt zu beschleunigen, empfehlen wir aber auch Ihnen die Beantragung eines LA.
Vorgehensweise zur Beantragung eines Learning Agreements
Sobald Sie die Zulassung zum Studium an der ausländischen Universität erhalten haben, sollten Sie sich mit dem Kursangebot auseinander setzen und ggf. frühzeitig einen Antrag auf ein LA stellen. Aufgrund zahlreicher Anfragen kann dessen Prüfung und Ausstellung durchaus mehrere Wochen benötigen.
Grundvoraussetzung für eine mögliche Anerkennung ist, dass Kursinhalte, Prüfungsmodalitäten und Workload (ECTS) mit denjenigen der Veranstaltung an der Heimatuniversität weitgehend übereinstimmen.
Ist dies der Fall, gehen Sie bitte wie folgt vor:
3. Schreiben Sie bitte einen Antrag für jede einzelne Veranstaltung im Ausland, die Sie von uns erkannt haben möchten. Laden Sie hierzu das entsprechende Formular von unserer Homepage herunter und füllen Sie es möglichst vollständig und ausführlich aus. Die Kursbeschreibung (Course Syllabus) ist in englischer oder deutscher Sprache vorzulegen.
WICHTIG: das LA selbst ist noch kein Leistungsnachweis und kann somit auch nicht direkt beim Prüfungssekretariat eingereicht werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Lehrstuhl-Team. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass generelle Anfragen zur Anerkennung nicht beantwortet werden können, bevor uns nicht ein entsprechender Antrag auf LA vorliegt.