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"Einführung in die Schulpädagogik" - Grundkurs I (unterrichten und erziehen) - Vorlesung

Die Vorlesung „Einführung in die Schulpädagogik“ ist nach Paragraph 38 der Lehramtsprüfungsordnung I eine Pflichtveranstaltung für alle Lehramtsstudierende, da die Studierenden auf die Ableistung des schulpädagogischen bzw. schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikums vorbereitet werden. Neben einer Einführung in die Teildisziplin Schulpädagogik, deren zentrale Begriffe und Aufgabenfelder, werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt: Die „Theorie des Unterrichts“ behandelt exemplarisch wichtige didaktische Theorien und fragt nach der Übertragbarkeit auf die Praxis. Diesen inhaltlichen Komplex schließt die Frage nach dem „guten Unterricht“ ab, wobei aus empirischen Untersuchungen Gütekriterien untersucht werden, um guten Unterricht zu bestimmen. Das Ergebnis dieser Diskussion wird jeweils aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet, um die Komplexität von Unterricht transparent zu machen. Da Unterricht immer auch erziehender Unterricht ist, werden weitere Gegenstandsfelder untersucht: Unterrichts- und Erziehungsprinzipien, Erziehungsschwierigkeiten in der Schule, Unterrichtsmedien und ihre didaktische und medienpädagogische Wirkung. Die Vorlesungen „konstruktive Elternarbeit“ und „Lehrerpersönlichkeit“ schließen die Veranstaltungsreihe ab, die während des Semesters durch zwei bis drei Praxistage unterbrochen wird, um möglichst frühzeitig einen engen und verschränkten Theorie-Praxisbezug zu verdeutlichen.


 

"Einführung in die Schulpädagogik" - Grundkurs II (beurteilen - beraten - innovieren) - Vorlesung

Der Grundkurs II ist eine Fortführung der Einführung in die Schulpädagogik und widmet sich speziell den weiteren Aufgabenfeldern von Lehrkräften: beurteilen – beraten und innovieren. In der Vorlesung wird aufgezeigt, dass die fünf Aufgabenschwerpunkte im Lehrberuf eng miteinander verknüpft sind und große Herausforderungen an die Lehrperson darstellen. Jeweils drei Veranstaltungen sind den einzelnen Aufgabenfeldern zugeordnet: Beurteilen setzt einen Leistungsbegriff und einen Gütemaßstab voraus. Der pädagogische Leistungsbegriff wird aus der Fachliteratur erarbeitet und der Gütemaßstab muss frei von subjektiven Verzerrungen sein. An Beispielen wird deutlich gemacht, dass die Leistungsmessung vor dem Hintergrund der Messtheorien objektiv vorgenommen werden kann, die Leistungsbeurteilung aber problematisch wird, wenn subjektive Faktoren Einfluss nehmen. Anhand der Lehrerpersönlichkeit werden schließlich subjektive Fehlerquellen untersucht, die es zu reflektieren gilt, will man die Leistungen eines Schülers möglichst gerecht beurteilen. Die Beratung in der Schule ist facettenreich: Schullaufbahnberatung, Erziehungsberatung, Beratung bei Verhaltensauffälligkeiten, Beratung bei Lernproblemen usw. Diskutiert wird, welche Eigenschaftsmerkmale ein schulischer Berater haben muss, worin sich Beratung von Erziehung unterscheidet und welche Gemeinsamkeiten zu erkennen sind, bevor an einem konkreten Beispiel ein Handlungsschema für einen lernbehinderten Schüler entwickelt wird. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass sich schulische Beratung von Therapie unterscheidet, weil den meisten Lehrkräften eine sonderpädagogische Ausbildung fehlt. Der Bereich des Innovierens wird am Beispiel der inneren Schulentwicklung verdeutlicht und es werden Zusammenhänge zwischen Schulleben und Schulkultur herausgearbeitet. Innere Schulentwicklung, als ein Prozess verstanden, der sich von „unten“ entwickelt, einen Ist- und Soll-Vergleich explizit macht, fordert von Lehrkräften viel Engagement, das sich aber lohnt, weil die Synergieeffekte zu einer größeren Berufszufriedenheit und einer gemeinsamen Stressbewältigung beitragen. An ausgewählten Beispielen um die Diskussion der „guten Schule“ werden Ansatzpunkte untersucht, um Schule und vor allem Unterricht zu optimieren. Die abschließende Diskussion der Vorlesung sollte in das Ergebnis münden, dass der Lehrberuf in seinen Anforderungen sehr komplex und anspruchsvoll ist. Da sehr viele Lehrkräfte vorzeitig wegen psychischer oder psychosomatischer Belastungen aus dem Lehrberuf ausscheiden, werden gemeinsame Überlegungen angestellt, wie eine Eignungsprüfung für den Lehrberuf aussehen müsste, die auch die fünf Aufgabenfelder des Lehrers zum Inhalt haben müsste. Für diejenigen Studierenden, die das Exercitium Paedagogicum ableisten wollen, ist diese Vorlesung ebenfalls eine Pflichtveranstaltung.


 

Einführung in das schulpädagogische Blockpraktikum mit dem Schwerpunkt der Unterrichtsbeobachtung - Seminar

Dieses Seminar schließt sich unmittelbar an die Vorlesung „Einführung in die Schulpädagogik“ an und behandelt in erster Linie unterrichtspraktische Fragestellungen unter den Aspekten der Unterrichts- und Schülerbeobachtung als Grundlage für die eigene Unterrichtsvorbereitung. Didaktische Theorien bleiben häufig abstrakt, wenn sie nicht mit dem Sachanspruch und den Lernvoraussetzungen in der Klasse reflektiert werden. Wie könnte beispielsweise die bildungstheoretische Didaktik von Wolfgang Klafki in einer Hauptschule oder einem Gymnasium umgesetzt werden, wenn der Lerninhalt den didaktischen Kriterien „exemplarisch, elementar und fundamental“ genügen muss und der Gegenwartsbeziehung und dem Zukunftsbezug der Schüler dieser Jahrgangsstufe genügen muss? Wie sind Unterrichtsmedien zu verwenden, wenn der didaktische Ort im Zusammenhang mit der didaktischen Funktion berücksichtigt werden müssen? Wie gehe ich als Lehrender mit erziehungsschwierigen Schülern um, wenn es keine „Patentrezepte“ gibt, weil schwierige Situationen und schwierige Schüler immer auch subjektiv wahrgenommen werden? Viele dieser Fragen stammen von Studierenden, die bereits begonnen haben, Theorien kritisch zu reflektieren und ihre eigene Persönlichkeit mit zu bedenken.


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 Zuletzt geändert: 10.05.12