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Der/die Historiker(in) muß die Fremdsprachen verstehen, die für sein jeweiliges Thema wichtig sind – unabhängig davon, was in Prüfungs- oder Studienordnungen vorgeschrieben ist.
Viele wichtige Arbeiten der Sekundärliteratur sind auf Englisch, Französisch oder in einer anderen Sprache verfaßt. Gerade die aktuellen Werke sind in der Regel noch nicht ins Deutsche übersetzt.
Ebenso sind die meisten Quellen zur Geschichte nicht in deutscher Sprache verfaßt. Alle Quellen zur alten Geschichte (abgesehen von den griechischen Quellen), die meisten Quellen zur mittelalterlichen Geschichte und wichtige Quellen zur neueren Geschichte sind in lateinischer Sprache verfaßt. Folgende Graphik zeigt den Anteil der lateinischen an den gesamten Geschichtsquellen:

Es gibt für viele Quellen gute Übersetzungen in eine moderne Sprache und zweisprachige Editionen. Eine nützliche Zusammenstellung bietet:
Als zweisprachige Ausgabe ist besonders zu empfehlen:
Dennoch sind viele Quellen nicht übersetzt und werden auch nie übersetzt werden. Wer sie also nicht in der Originalsprache lesen kann, beschränkt selbst seinen wissenschaftlichen Horizont und seinen Aktionsradius und macht sich von oft subjektiven Wertungen anderer abhängig.
Bei der Meldung zur Abschlussprüfung ist vorzulegen:
Nachweis im Abiturzeugnis oder durch gesonderte Bescheinigung
Die Fremdsprachenkenntnisse werden in folgender Weise geprüft:
Es werden in jedem Semester mehrere Termine für die lateinische und die neuzeitliche Klausur angeboten. Die Klausur kann beliebig oft wiederholt werden (auch im selben Semester).
Die bestandene Klausur wird auf dem Proseminarschein bestätigt; sie muß deshalb während des Grundstudiums abgelegt werden.
Bei der Meldung zur Abschlußprüfung muß gegenüber dem Prüfungsamt der formale Nachweis der Sprachkenntnisse nach den Vorschriften der jeweiligen Prüfungsordnung geführt werden.