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Der Fakultätsvorstand leitet die Fakultät und besteht aus Dekanin/Dekan, Prodekanin/Prodekan und Studiendekanin/Studiendekan. Der Dekan/Die Dekanin und der Prodekan/die Prodekanin werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Studiendekan/die Studiendekanin wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Aufgaben des Fakultätsvorstands ergeben sich aus Art. 28 bis 30
BayHschG vom 23. Mai 2006.
Dekan |
| Prof. Dr. Rüdiger Harnisch |
+49 851 509-2600 | ||
Prodekan |
| Prof. Dr. Thomas Wünsch |
+49 851 509-2870 | ||
Studiendekan |
| Prof. Dr. Alexander Glas |
+49 851 509-2750 |
Der Dekan vertritt die Fakultät, vollzieht die Beschlüsse des Fakultätsrats und hat gewisse Entscheidungsbefugnisse in der Fakultät. Der Prodekan vetritt den Dekan. Der Studiendekan ist für Lehre und Studium beauftragt. Er „wirkt darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden“ und „ist verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen“.